Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel in Bayern aufgehoben. Laut VGH hat das Gericht am Mittwoch, 19. Januar, dem Eilantrag des Inhabers eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben. Das berichtet Die Welt.
Im Moment haben nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Geschäften. So steht es in der 15. Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen in Bayern. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte, Apotheken oder Tankstellen. Der Beschwerdeführer sah darin jedoch eine Verletzung seiner Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schloss sich dieser Entscheidung vorläufig an. Laut Gericht muss die Beschränkung des Zugangs zu 2G eine ausreichende Rechtsgrundlage haben. Allerdings sieht das Infektionsschutzgesetz vor, dass sich die Tragweite von Ausnahmeregelungen mit hinreichender Klarheit aus der Regel selbst ergeben muss und nicht auf die Ebene der Durchsetzung und Kontrolle der Normen verlagert werden darf.
Wie das Gericht erläuterte, ist das Kriterium des „täglichen Bedarfs“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jedoch in einer offensichtlich unvollständigen Beispielliste konkretisiert. Damit ist die 2G-Regelung in ihrer jetzigen Form nicht konform.
Die bayerische Regierung will nach dem Vorurteil umgehend reagieren. „Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Florian Herrmann.
2G-Regelung im Einzelhandel bremst die deutsche Konjunktur
Hauptgeschäftsführer Ludwig Veltmann sagte, die COVID-19-Pandemiebeschränkungen und das damit verbundene Kundenverhalten könnten sich zu einer Konjunkturbremse auswachsen. Die im Dezember im deutschen Einzelhandel eingeführte 2G-Regelung hat sich negativ auf das Konjunkturwachstum des Landes ausgewirkt, beispielsweise haben viele deutsche Unternehmen Umsatzrückgänge zu verzeichnen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine Konjunkturumfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sehen wie folgt aus:
- Mehr als ein Drittel der befragten Kooperationen schätzt ihre Umsatzeinbußen durch die 2G-Regulierung auf 10 bis 30 %;
- mehr als 6 % der Befragten erwarten einen Umsatzrückgang um 30-40 %;
- viele Unternehmen berichten von einem deutlichen Kundenrückgang;
- an der Umfrage nahmen insgesamt 68 Verbundgruppenzentralen mit rund 50.000 Tochtergesellschaften aus 17 Branchen teil; Der Mittelstandsverbund vertritt nach eigenen Angaben rund 230.000 mittelständische Unternehmen.