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Bayern hebt Maskenpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen auf

Maskenpflicht
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.

Beschäftigte bayerischer medizinischer Einrichtungen und anderer ambulanter medizinischer Einrichtungen müssen ab dem 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Gleiches gilt für Personen, die sich eine Unterkunft teilen. Wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mitteilte, läuft die entsprechende staatliche Maskenpflicht am 31. Januar aus.

Allerdings bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufgrund der Infektionsschutzverordnung des Bundes in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, die unter anderem Arztpraxen für Patienten und Besucher zur Verfügung stellen, nach derzeitigem Stand bis zum 7. April bestehen Tag. Holetschek forderte die Bundesregierung jedoch auf, diese bundesweite Maskenpflicht bis zum 7. April, am besten ab Februar, zu beenden.

“Die Entwicklungen in der Pandemie sind ermutigend”, sagte Holetschek. Dadurch sinkt die Maskenpflicht. „Wir haben uns vorher eng mit den Ärzten abgestimmt“, betonte er.

„Natürlich empfehlen wir weiterhin das Tragen von Masken unter bestimmten Umständen“, sagte der Minister. „Aber so wie die Dinge stehen, ist die Zeit, in der der Staat Maßnahmen anordnen muss, bald vorbei.“ Auch nach den Weihnachtsferien sei die Zahl der neuen Kronenfälle gering, was darauf hindeutet, dass Eigenverantwortung und gegenseitiges Verständnis bei den Bürgern funktionieren. Holetschek sagte: “In diesem Fall ist die Maskenpflicht aus infektionsschutzrechtlicher Sicht nicht mehr sachgerecht.”

Holetschek wies darauf hin, dass die Bundesregierung die FFP2-Fernmaskenpflicht aufheben werde am 2. Februar Versand ab Datum. “Dies ist auch ein günstiger Zeitpunkt, um die verbleibende Maskenpflicht des Bundes auszusetzen. Es wird ein längst überfälliges Zeichen der Normalität sein.” Wo Masken weiterhin getragen werden müssen, soll nach Ansicht des CSU-Politikers anhand des Infektionsgeschehens entschieden werden Durch die Hier sind die Menschen mit ihrer eigenen Expertise – die Einrichtung selbst – zu entscheiden.

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