Treffen der leitenden Bischöfe - Bayern gedenkt des hundertjährigen Bestehens des Konkordats.
Markus Söder, der Ministerpräsident der CSU in Bayern, und Reinhard Marx, der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz und der Erzbischof von München, werden am Dienstag um 16:00 Uhr den 100. Jahrestag des Bayerischen Konkordats feiern. Ursprünglich war diese Veranstaltung für den 29. März geplant, wurde jedoch verschoben und findet jetzt an der Katholischen Akademie in München statt. Der Apostolische Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, wird eine Botschaft abgeben.
Das Konkordat regelt die Beziehungen zwischen der bayerischen Regierung und der katholischen Kirche und gilt seit seiner Einführung. Es besagt, dass Bayern das Recht hat, die Auswahl katholischer Bischöfe in seinem Gebiet zu genehmigen oder ablehnen, die Besetzung theologischer Professuren an Hochschulen zu bestimmen und katholische Religionslehrer in öffentlichen Schulen einzusetzen, solange die Kirche nicht dagegen ist.
Die Entschädigungen, die die katholische und evangelische Kirche von den Staatskassen erhalten, werden ebenfalls vom Konkordat geregelt. Im Jahr 2021 erhielt die katholische Kirche 77 Millionen Euro und die evangelische Kirche 26 Millionen Euro von Bayern. Zusätzlich wurden 27 Millionen Euro für Kirchenbauprojekte vorgesehen. Auf nationaler Ebene betragen die staatlichen Zuwendungen für die beiden großen christlichen Konfessionen etwa 550 Millionen Euro jährlich.
Die katholische und evangelische Kirche erhalten diese staatlichen Zuwendungen anstelle der Enteignung deutscher Kirchen und Klöster während des Säkularisierungsprozesses im frühen 19. Jahrhundert. Daher zahlen alle Bundesländer, außer Hamburg und Bremen, in die Kassen dieser religiösen Gemeinschaften bei. Somit unterstützen auch solche, die nicht zu diesen Glaubensgemeinschaften gehören, diese durch diese staatlichen Zuwendungen finanziell. Es gibt eine laufende Diskussion auf Bundesebene über die Möglichkeit, die staatlichen Zuwendungen mit einem 1-Milliarden-Euro-Zahlung an die Kirchen abzuschaffen.
Rechtstext: Konkordat
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