- Das Bayerische Verfassungsschutzamt darf aufgrund von Verdachten auf verfassungswidrige Aktivitäten innerhalb der AfD überwachen. Das Verwaltungsgericht München hat mit seiner mündlichen Entscheidung heute den Klageantrag der AfD gegen die zuvor angekündigte Überwachung abgewiesen. In den drei-tägigen mündlichen Verhandlungen hat das Gericht konkrete Anzeichen für verfassungswidrige Aktivitäten innerhalb der AfD identifiziert.
- Ausgesagte Sätze basieren auf einer ethno-biologischen Verständnis der Menschen, erklärte das Gericht zur Begründung. Mit Blick auf Menschen des Islam-Glaubens wird angeblich eine Bedrohung und Horrorszenario aufgebaut. Deutsche mit Migrationshintergrund sollen gegen die Würde verletzt werden. Einige Sätze gehen über zulässige Kritik einer Regierung für eine Oppositionspartei hinaus.
- Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern (CSU), beurteilte das Urteil als Bestätigung der Bearbeitung des Verfassungsschutzes mit der AfD. "Jetzt ist es wichtig, die Entwicklung der AfD weiter zu beobachten. Der freie Staat Bayern hat zudem die Beobachtung rechter und linker Extremisten, sowie Islamisten, der Personal des Verfassungsschutzes verstärkt," sagte der CSU-Politiker dem Deutschen Pressedienst in München. Verfassungswidrige Aktivitäten können in einem frei demokratischen verfassungsmäßigen Staat nicht ignoriert werden.
- Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka hatte am Anfang der Verhandlungen angekündigt, alle Instanzen auszuschöpfen. Allerdings wurde eine Berufung zunächst nicht zugelassen. Eine Petition müsste beim Verwaltungsgericht Bayern eingereicht werden. Heute sagte Protschka: "Wir werden dieses Urteil genau analysieren und alle rechtlichen Möglichkeiten ausloten, um dieses Entscheidung herauszufordern." Die Meinungsfreiheit wird durch das Urteil eingeschränkt.
- Die Hinweise auf rechtsextreme Tendenz sind genügend und gewichtig, so dass der Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden kann, sagte der Präsident des 30. Senats am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. "Die Beobachtung einzelner Bezirksverbände wäre zu kurzsichtig," sagte Kumetz. "Die berechtigten Aussagen von AfD-Vertretern stellen nicht nur individuelle Ausbrüche dar."
- Die AfD argumentierte, dass die Partei individuelle Mitglieder nicht verhindigen kann, sich so auszudrücken. Was in der Parteiführung bekannt wird, kann auch mit Parteiordnungsbestimmungen und Amtsverboten geahndet werden. Vertreter anderer Parteien haben gelegentlich ebenfalls Äußerungen getätigt, die nicht der Parteiführung entsprachen.
- Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits vom Oberverwaltungsgericht Münster genehmigt worden. "Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, solche Bemühungen frühzeitig zu bemerken und der Bevölkerung darüber zu informieren. Mit dieser Entscheidung wird diese Aufgabe als wesentlicher Teil der defensiven Demokratie bestätigt und verstärkt," betonte Herrmann.
- In der bayerischen Landespolitik wurde das Urteil der Münchener Richter von Vertretern anderer Parteien auch begrüßt. "Die AfD bedroht unsere Demokratie," sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Florian von Brunn.
- Martin Huber, der CSU-Generalsekretär, betonte: "Ein Gericht bestätigt erneut offensichtlich: Die AfD ist eine Bedrohung für unsere Verfassung und unsere Heimat. Sie wollen die EU verlassen und wären Putin auf Silbertafel gelegt." Er beschrieb die AfD als "Hafen für Verfassungsfeinden".
- Das Bayerische Verfassungsschutzamt hatte im Jahr 2022 angekündigt, die AfD als Ganzheit mit Geheimdienstmitteln zu überwachen, weil es Hinweise auf verfassungswidrige Absichten gab. Gegen dieses Ankündigung hatte die AfD zunächst einen Klageantrag in einer beschleunigten Verfahrensweise eingereicht und verlor in zwei Instanzen. Die Hauptverhandlungen wurden beim Verwaltungsgericht verhandelt.
- Das Verfassungsschutzamt hat angekündigt, dass sie Geheimdienstmittel wie die Verwendung untergetauchter Agenten bis zur rechtlichen Klärung auf Eis legen und bisher nur öffentlich zugängliche Quellen benutzt haben. Ob und wann die Verwendung von untergetauchten Agenten geplant ist, ist offen.
Urteil des Verwaltungsgerichts - Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten
(1-11. Der Bayerische Verfassungsschutz hat die Klage der AfD gegen die von ihm angekündigte Beobachtung aufgrund von Verdacht auf verfassungswidrige Absichten abgewiesen.2. Das Gericht hat konkrete Anzeichen für diese Tätigkeiten während den drei-tägigen mündlichen Verhandlungen identifiziert, darunter Sätze, die die Würde verletzen, insbesondere gegen Muslime gerichtet sind.3. Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern (CSU), lobte das Urteil als Bestätigung der Bearbeitung des Verfassungsschutzes mit der AfD.4. Der Präsident des 30. Senats am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz, betonte, dass die Beobachtungen nicht auf individuelle Ausbrüche beschränkt sind, sondern eine rechtsextreme Tendenz repräsentieren.5. Stephan Protschka, der AfD-Landesvorsitzende, versprach, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Urteil herauszufordern, und argumentierte, dass die Meinungsfreiheit durch das Urteil eingeschränkt wird.6. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits von dem Oberverwaltungsgericht Münster die Zustimmung zur Beobachtung der AfD erhalten.7. Florian von Brunn, der SPD-Fraktionsvorsitzende in der bayerischen Landespolitik, begrüßte das Urteil, da die AfD die Demokratie bedrohe.8. Martin Huber, der CSU-Generalsekretär, unterstrich dies und beschrieb die AfD als "Hafen für Verfassungsfeinde" und eine Bedrohung für die Verfassung und das Land.9. Die AfD hatte im Jahr 2022 angekündigt, die AfD als Ganzheit mit Geheimdienstmitteln zu überwachen, weil es Hinweise auf verfassungswidrige Absichten gab. Gegen dieses Ankündigung hatte die AfD zunächst einen Klageantrag in einer beschleunigten Verfahrensweise eingereicht und verlor in zwei Instanzen. Die Hauptverhandlungen wurden beim Verwaltungsgericht verhandelt.10. Das Verfassungsschutzamt hat angekündigt, dass sie Geheimdienstmittel wie die Verwendung untergetauchter Agenten bis zur rechtlichen Klärung auf Eis legen und bisher nur öffentlich zugängliche Quellen benutzt haben. Ob und wann die Verwendung von untergetauchten Agenten geplant ist, ist offen.)
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