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Bayerische Verordnung bremst Ausbau der Solaranlagen aus

Bayerns Regeln für die Förderung von Solaranlagen droht in diesem Jahr den Ausbau auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auszubremsen. Die seit 2017 geltende «Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen» limitiert die Zahl der förderfähigen Projekte auf 200 – bisher haben bereits 184 Anlagen von der Bundesnetzagentur einen Förderzuschlag erhalten, weshalb in der letzten Runde nur noch 16 weitere Projekte Geld des Bundes erhalten können. Dies geht aus Informationen der Bundesnetzagentur hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

«Dadurch würden sehr viele, sehr gute und wichtige Projekte für die Energiewende durch die Staatsregierung ausgebremst und die letzte Ausschreibung sozusagen komplett an Bayern vorbei gehen», sagte der energiepolitische Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, Martin Stümpfig. Angesichts der Zahlen habe er bereits im August die Staatsregierung aufgefordert, dass sie bis Ende September die Regelung auf 400 Anlagen erhöhe. Am 1. Dezember startet die nächste Ausschreibungsrunde für 2023 – hier können die letzten Anträge für Gelder aus dem Förderetat des laufenden Jahres beantragt werden.

Aus der Sicht Stümpfigs müsse zudem die Bemessungsgrundlage geändert werden – es brauche eine Umstellung auf Leistung. «Wir wollen viele Projekte – und gerade auch kleinere Projekte. Die Ausrichtung auf Anzahl ist überhaupt nicht sinnvoll», sagte Stümpfig. Sinnvoller wäre es die Menge auf 3 Gigawatt Solar-Freiflächen Anlagen hochzusetzen.

Um den wachsenden Energiebedarf in Bayern decken zu können, brauche es auch einen massiven Ausbau der Sonnenkraft, so Stümpfig. Dies sei umso bedeutender, da der Windkraftausbau weiter zu langsam vorankomme. Es müssten bei der Solarenergie alle Hürden beseitigt werden, um den Nachholbedarf bei der Deckung des Eigenstromverbrauchs in Bayern schnell und deutlich über 50 Prozent zu steigern.

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