Wegen des weiterhin angespannten Wohnungsmarkts in Greifswald und Rostock soll dort weiterhin eine Mietpreisbremse gelten. Die Städte hätten frühzeitig signalisiert, dass die Verlängerung einer Sonderregel sinnvoll sei, sagte Bauminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin. Der Bund erlaubt es Ländern danach, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Dass eine Verlängerung der Regel sinnvoll sei, bestätige auch ein Gutachten des Hamburger Gewos-Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung. Das Landeskabinett habe daher beschlossen, die Maßnahme fortzusetzen.
Das Gutachten habe gezeigt, dass es in beiden Städten einerseits eine hohe Zahl an Mieterinnen und Mietern gibt, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, andererseits aber eine geringe Leerstandsquote vorherrsche, so Pegel.
Den Angaben nach begrenzt die Mietpreisbremse die Mieterhöhung bei neuen Mietverträgen auf einen Wert, der maximal 10 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen darf. Bestehende Mietverträge dürfen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent teurer werden, als Obergrenze gilt zudem die ortsübliche Vergleichsmiete. «Mit der Mietpreisbremse wird der Anreiz vermindert, Bestandsmieter zu verdrängen, weil die Mietsteigerung bei Neuabschluss eines Mietvertrags begrenzt ist», sagte der Minister.