zum Inhalt

Bagger zerstört Stromleitungen: Angeklagter schweigt

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Drei Jahre nachdem ein Bagger eine Hochspannungsfreileitung im Hamburger Hafen beschädigt hat, hat am Montag der Prozess wegen des schweren Unfalls begonnen. Drei Männer im Alter von 79, 56 und 53 Jahren wurden vor dem Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung der Schifffahrt angeklagt. Der 79-Jährige soll Kapitän eines Schleppers sein, der am 7. Januar 2020 einen Raupenbagger vom Reiherstieg, einem Nebenfluss der Elbe, zur Blankenese transportieren sollte. Die beiden jüngeren Angeklagten sollen als Piloten gereist sein. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Angeklagte nicht auf die Höhe des Auslegers von 63 Metern über dem Wasser geachtet habe. Sie schätzen die Höhe auf nur 40 Meter.

Kurz bevor er vom Reiherstieg nach Rethe, einem weiteren Elbarm, führte, traf der Kranausleger die Oberleitung und durchtrennte sechs der acht Kabel mit 110 kV. Dies führte zu mehrstündigen Stromausfällen im Raum Williamsburg. Der Schaden belief sich auf 687.000 Euro, davon allein 600.000 Euro an Oberleitungen. Außerdem waren drei weitere Männer an Bord – zwei Flugschüler und ein Mitarbeiter eines Baggerunternehmens – bei dem Unfall gefährdet. Teile des Seils fielen auf das Deck, und der Lichtbogen konnte auch Personen verletzen.

Laut Anklageschrift hätten die Angeklagten vor dem Abflug die Gesamthöhe des Schleppverbandes überprüfen müssen. Der Navigator hätte sich während der Fahrt der Oberleitungen bewusst sein müssen. Der Transport von Baggern durch den Hafen sei ein Standardverfahren, sagte ein Gerichtssprecher. Wenn der Kranausleger auf 30 Grad abgesenkt ist, kann das Boot mit dem Bagger problemlos alle Kanäle passieren. Der Schlepper besteht aus einem Schlepper, einer Hubplattform „Simone“ und einem Schubboot. Der Bagger sitzt auf einer Hubplattform, deren Stützen abgesenkt werden können.

Die Angeklagten lehnten es zunächst ab, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der 79-jährige Strafverteidiger stellte einen Beweisantrag, um die genauen Funktionen seines Mandanten zu klären. Der Anwalt erklärte, die Zeugenvernehmung des Schleppunternehmens habe ergeben, dass sein Mandant nicht der Kapitän gewesen sein könne. Die Verteidiger des 53-jährigen Angeklagten kritisierten die Staatsanwaltschaft dafür, Auftrag und Verantwortlichkeiten des Piloten einfach nicht hinreichend geklärt zu haben.

Zu seiner persönlichen Situation sagte der 79-Jährige, er sei nur gelegentlich Kapitän gewesen, weil seine Rente nicht ausreiche. Er hat alle notwendigen Unterlagen. „Finden Sie jemanden, der überall hinfahren kann!“, sagte er dem Richter. Allerdings will er im Winter nicht arbeiten, weil es morgens und abends dunkel ist. Der Unfall ereignete sich gegen Mittag. Auf die Frage nach seinem Alter sagte der 79-Jährige: „Jetzt muss ich rechnen.“ Geboren ist er 1943. „Nächstes Jahr werde ich 80.“

Auf dem Weg nach Blankenese müssen Schlepper die Köhlbrandbrücke unterqueren, nur Boote mit einer maximalen Höhe von rund 50 Metern dürfen passieren. Die Abfertigungshöhe im Hamburger Hafen ändert sich mit Ebbe und Flut. Außerdem erwärmen sich Freileitungen und dehnen sich durch Stromfluss aus. Richter Arno Lehmann erklärte nach der Verhandlung, dass auch die Außentemperatur eine Rolle spiele.

Binnenschiffe sind in der Vergangenheit immer wieder auf Brücken im Hamburger Hafen aufgelaufen. Ende Januar letzten Jahres fuhr ein Bagger bei einer Sturmflut in den Freihafen Elbbrücke. Die Brücke wurde dann für vier Monate wegen Reparaturen gesperrt.

Kommentare

Aktuelles