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BAföG:Studieren verursacht viele Kosten. Wenn Sie mit wenig Geld auskommen müssen, kann das BAföG eine große Unterstützu
Studieren verursacht viele Kosten. Wenn Sie mit wenig Geld auskommen müssen, kann das BAföG eine große Unterstützung sein.

Bafog

Lernen kann für Ihre Karriere wertvoll sein. Allerdings ist das Geld während des Studiums oft knapp. Daher gibt es in Deutschland eine staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wenn Sie oder Ihre Eltern über ein geringes Einkommen verfügen und nicht mit einem Studentenvisum nach Deutschland einreisen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragen und erhalten dann Mittel vom Staat.

Was muss ich wissen?

Was ist BAföG?

BAföG steht fürBundesaAusbildung förderungsgesetz ist eine staatliche Studienbeihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich alle Studierenden bewerben, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Studium selbst oder mit Hilfe ihrer Eltern oder Lebenspartner/Ehegatten zu finanzieren. Da Studierende in der Regel keine Leistungen von Career Centern oder Sozialämtern beziehen dürfen, ist BAföG für viele deutsche Studierende sehr wichtig. BAföG besteht aus zwei Komponenten: Zuschüssen (also Schenkungen) und zinslosen Darlehen. Das bedeutet, dass Sie am Ende Ihres Studiums nur einen Teil der Gebühren zurückzahlen müssen.

Kann ich BAföG bekommen?

Ob Sie BAföG bekommen, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Wohnort und Ihren Vorqualifikationen ab.

Alter:

Wenn Sie bei Trainingsbeginn über 45 Jahre alt sind, können Sie grundsätzlich kein Sponsoring leisten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn Sie zum Beispiel aufgrund von Umständen in Ihrem Heimatland Ihr Studium nicht beginnen oder abschließen konnten oder wenn Sie Ihr Abitur in Deutschland erworben haben und direkt danach mit dem Studium begonnen haben, können Sie sich auch bei uns bewerben BAföG, wenn Sie über 45 Jahre alt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter bafög.de und im BAföG-Ratgeber: intez.de.

Aufenthaltsstatus:

Generell: wenn Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten dürfen – auch ohne Studienort – und mit der Anmeldung erfüllen Sie grundsätzlich die Wohnsitzerfordernisse des BAföG. Wenn Sie also mit einem Studentenvisum (§ 16b AufenthG) nach Deutschland einreisen, können Sie kein BAföG beantragen.

Ob Sie konkret eine Aufenthaltserlaubnis BAföG beantragen dürfen, erfahren Sie im §8 BAföG Lesen. Wenn es sich um den Absatz Ihrer Aufenthaltserlaubnis handelt, erfüllen Sie die Aufenthaltsvoraussetzungen.

Wenn Sie nach Deutschland geflohen sind, gilt für Sie:

  • Wenn Sie Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter sind, Sie können BAföG beantragen.
  • Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbots oder einer Duldung besitzen oder im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind, können Sie in der Regel erst nach Ihnen einen BAföG-Antrag in Deutschland stellen sind 15 Jahre alt geworden. Monate. Während Ihres Studiums erhalten Sie in den ersten 15 Monaten Ihres Aufenthalts weiterhin Asylbewerbergeld.
  • Sie können kein BAföG beantragen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, sich also noch im Asylverfahren befinden. Sie können jedoch studieren und weiterhin Asylbewerberleistungen beziehen. HINWEIS: Wenn Sie nachträglich als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt werden, entfällt die Asylbewerberleistung sofort. Als Student erhalten Sie keine Förderung durch das Career Center. Um eine schnellere Entscheidung über Ihren BAföG-Antrag zu erhalten, empfiehlt es sich, vorab einen sogenannten „Frühentscheidungsantrag“ einzureichen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo beantrage ich BAföG?“

Vorherige Abschlüsse:

Wenn Sie im Ausland studiert haben, können Sie BAföG nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Dies ist der Fall, wenn:

  • Ihre Ausbildung im Ausland „institutionell nicht gleichwertig“ mit einem Studium in Deutschland ist. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie nur abends oder berufsbegleitend im Ausland studieren. Alternativ, wenn Sie weniger als drei Jahre studiert haben oder keine Hochschulzugangsberechtigung benötigen.
  • Sie haben nur einen Bachelor-Abschluss und möchten nun einen Master-Abschluss anstreben.
  • Sie möchten Ihr Auslandsstudium noch nicht abgeschlossen haben und nun weiter studieren. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein anderes Fach studieren möchten, wird es komplizierter. Mehr erfahren Sie im Abschnitt „Ich habe mein Studium im Ausland nicht abgeschlossen. Kann ich auch andere Fächer studieren?“
  • Ihr ausländischer Abschluss berechtigt Sie nicht zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Deutschland, sondern in Ihrem Heimatland Sie können grundsätzlich eine akademische Laufbahn einschlagenund Sie haben keine Möglichkeit, in einem der in §8 BAföG stattdessen in Deutschland studiert.

Wichtig: Das BAföG steht nur ehemaligen Studierenden mit einem Doktortitel und keinem höheren Abschluss zur Verfügung. Daher können Sie BAföG nur erhalten, wenn Sie zum ersten Mal ein Bachelor-, Master-, Staatsexamens- oder Duales Studium absolvieren. Wenn Sie ein Doktoratsstudium anstreben, müssen Sie sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten umsehen.

Den BAföG-Ratgeber finden Sie bei INTEZ e.V.Studierende werden vom BAföG-Amt oft ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Daher ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Dieser Leitfaden kann Ihnen bei der Lösung dieses Problems helfen. Wenn Ihr BAföG-Antrag aufgrund Ihres ausländischen Abschlusses abgelehnt wird oder Sie das Studienfach wechseln möchten, können Sie sich über die E-Mail-Adresse [email protected] Kontaktinformationen.

INTEZ führt derzeit eine Online-Umfrage durch, um Ihre Erfahrungen mit BAföG zu erfahren. Teilnehmen können Sie, wenn Sie über einen ausländischen Abschluss verfügen und in Deutschland studieren,

  • bereits studiert haben oder
  • studieren möchten (aber nicht studieren können) ohne Geld).
  • Ich habe mein Studium nicht im Ausland abgeschlossen. Kann ich andere Fächer studieren?

    Ob Sie nach einem Studienfachwechsel noch BAföG erhalten können, hängt von der Anzahl Ihrer bisher absolvierten Semester ab. Generell gilt:

    • Wenn Sie bis zu vier Semester im Ausland studieren, können Sie auch bei einem Fachwechsel BAföG erhalten.
    • Wenn Sie 5 Semester studiert haben, können Sie auf Wunsch nur dann BAföG bekommen, wenn „wichtige Gründe“ für einen Fachwechsel vorliegen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise sein, dass Sie Ihr Studienfach in Ihrem Herkunftsland nicht frei wählen können.
    • Wenn Sie länger als 5 Semester studiert haben, können Sie nur dann BAföG erhalten, wenn ein „unabdingbarer Grund“ für einen Themenwechsel vorliegt. Ein unwiderlegbarer Grund könnte beispielsweise sein, dass Sie verletzt waren und Ihr Musikstudium nicht fortsetzen konnten, oder dass Sie traumatisiert waren und Ihr Medizinstudium nicht fortsetzen konnten. Es gibt auch Gerichtsentscheidungen, die Menschen, die fluchtbedingt ihr Studium nicht fortsetzen können, bei einem Fachwechsel BAföG ermöglichen. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass andere Gerichte in gleicher Weise entscheiden.

    Sollte Ihr BAföG-Antrag aufgrund eines Fachwechsels abgelehnt werden, können Sie sich unter der E-Mail-Adresse

    Wo beantrage ich BAföG?

    Um BAföG zu erhalten, müssen Sie einen Antrag mit mehreren Formularen beim BAföG-Amt der Stadt, in der Sie studieren möchten, einreichen. Die Adresse des BAföG-Amtes finden Sie unter bafög.de. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bewerbung erst nach der Immatrikulation an der Hochschule einreichen können. In schwierigen Fällen, z.B. wenn Wenn Sie bereits über einen ausländischen Abschluss verfügen, können Sie beim BAföG-Amt einen sogenannten „Frühbescheid“ beantragen. Das heißt, Sie wissen bereits vor der Anmeldung, ob Sie die Möglichkeit haben, eine finanzielle Förderung zu erhalten. So können Sie beispielsweise Sie können Ausnahmen von der Altersgrenze klären. Trifft die Situation auf Sie zu oder erhalten Sie eine Bachelor-Förderung auch dann, wenn Sie bereits einen ausländischen Bachelor-Abschluss haben?

    Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Bewerbung haben, können Sie sich an uns wenden beim BAföG-Amt oder beim Studierendenwerk. Sie können sich auch an den Allgemeinen Studierendenrat (AStA) Ihrer Hochschule wenden.

    Wie viel Geld bekomme ich?

    Beim BAföG Wenn der Antrag genehmigt wird, erhalten Sie monatlich Geld. Wie viel Sie erhalten, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Derzeit beträgt der maximale Betrag, den Sie pro Monat erhalten können, 934 € (Stand 2022).

    Zum Beispiel, wenn Ihr monatliches persönliches Einkommen beträgt mehr als 450 EUR, Ihr BAföG wird gekürzt. Angerechnet werden aber auch Ersparnisse, Immobilien und andere finanzielle Vermögenswerte. Auch das Einkommen Ihrer Eltern wird berücksichtigt – es sei denn, Sie sind über 30 oder finanziell über 30 Jahre alt unabhängig von deinen Eltern. Mindestens 5 Jahre.

    Die Bearbeitung deiner Bewerbung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass du das Geld in der Regel erst einige Monate nach Studienbeginn erhältst. Allerdings ist das Datum der Bewerbung gültig gilt als Beginndatum der Zahlungen. Das bedeutet, dass Sie zu Beginn in der Regel einen hohen Betrag als Rückzahlung für die ersten paar Monate erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Education Support Office. Die Büroadresse finden Sie unter studentenwerke .de unter /www.studentenwerke.de/de/content/find-sie-hier-ihr-amt-f%C3%BCr-bildungsf%C3%B6rderung“.

    BAföG erhalten Sie nur während der Regelstudienzeit. Die Dauer der Regelstudienzeit ist abhängig von Ihrem Fach und Ihrer Hochschule. Wenn Sie mehr Zeit zum Lernen benötigen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Allerdings wird dies meist nur für eine oder zwei Laufzeiten vereinbart.

    Wie viel muss ich zurückzahlen?

    Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 5 Jahre nach Ablauf der maximalen Förderdauer. Dies ist in der Regel 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Kurz vor Ablauf dieser 5 Jahre erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Rückzahlungsbescheid per Post. Bitte stellen Sie sicher, dass dem Bundesamt immer Ihre aktuelle Adresse bekannt ist. Andernfalls fallen Mahngebühren an.

    Im Allgemeinen müssen Sie bis zu 10.010 € nicht zurückzahlen. Die monatliche Gebühr beträgt in der Regel 130 €. Allerdings überweisen Sie nicht jeden Monat 130 €, sondern alle drei Monate 390 €. Wichtig: Wenn Ihr Einkommen nach dem Studium gering ist und Sie die Raten nicht zahlen können, können Sie auch eine BAföG-Rückzahlungsbefreiung für bis zu 10 Jahre beantragen.

    Sie können die gesamte Förderrückzahlung auch in einer Summe erhalten. Dann erhalten Sie den Rabatt. Das bedeutet, dass Sie weniger Geld zurückzahlen müssen.

    Wenn Sie den Kredit trotz harter Arbeit nicht innerhalb von 20 Jahren vollständig zurückzahlen können, kann die Restschuld erlassen werden. Sollten Sie nach Abschluss Ihres Studiums wegen geringem Einkommen von der Rückzahlung befreit sein, verlängert sich Ihre Rückzahlungsfrist auf maximal 30 Jahre. Das bedeutet, dass Ihre Restschuld nach 30 Jahren erlassen wird.

    Bitte beachten Sie: Sie müssen den Kredit auch zurückzahlen, wenn Sie Deutschland wieder verlassen.

    Kann ich anstelle von BAföG Geld vom Jobcenter bekommen?

    Nein. Wenn Sie Vollzeit an einer Universität eingeschrieben sind, können Sie keine Förderung durch das Career Center erhalten. Das Jobcenter kümmert sich ausschließlich um Personen, die eine Vollzeitbeschäftigung suchen. Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder können jedoch weiterhin Mittel vom Jobcenter erhalten.

    Wo kann ich Hilfe und Unterstützung bekommen?

    Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen Ihres BAföG-Antrags haben, können Sie sich an Ihr Studierendenwerk wenden. Die Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.

    Wenn Sie Fragen zum BAföG-Amt haben, können Sie sich an den Allgemeinen Studierendenrat (AStA) Ihrer Hochschule wenden.

    Wenn Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wird, können Sie sich an eine auf Sozialrecht spezialisierte Anwaltskanzlei wenden. Ihr Anwalt kann dann Ihre Ablehnung anfechten oder – wenn Einwände nicht helfen – eine Klage vor Gericht einreichen. Eine Anwaltskanzlei in Ihrer Nähe finden Sie unter anwaltauskunft.de. Um Menschen mit wenig Geld die Durchsetzung ihrer Rechte zu ermöglichen, gibt es in Deutschland die sogenannte „Prozesskostenhilfe“. Dabei handelt es sich um staatliche Hilfen für Geringverdiener. Für einige Gerichtsverfahren übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtsgebühren. Weitere Informationen finden Sie in unserem Kapitel „Rechtshilfe.

    Wichtig: Wenn Ihr BAföG-Antrag aufgrund Ihrer ausländischen Qualifikation abgelehnt wurde oder Sie nach Beginn Ihres Auslandsstudiums einen Studienfachwechsel wünschen, können Sie uns über die E-Mail-Adresse info@ intez.de Kontaktinformationen.

    INTEZ führt derzeit eine Online-Umfrage BAföG zu folgenden Erfahrungen durch. Teilnehmen können Sie, wenn Sie über einen ausländischen Abschluss verfügen und in Deutschland studieren,

  • bereits studiert haben oder
  • studieren möchten (aber nicht studieren können) ohne Geld).
  • Wichtig

    Als Student erhalten Sie möglicherweise keine Leistungen vom Career Center. Wenn Sie dem Jobcenter nicht mitteilen, dass Sie ein Studium begonnen haben und weiterhin Leistungen vom Jobcenter beziehen und von den Behörden entdeckt werden, müssen Sie das erhaltene Geld zurückerstatten.

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