Baden-Württemberg will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern, wie es Bayern getan hat, obwohl viele Grundstückseigentümer noch immer mit ihren Steuern im Rückstand sind. Am Dienstag sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur, im Südwesten gebe es keine ähnlichen Pläne. Nach Angaben des Ministeriums gingen am Dienstagnachmittag 67 Prozent der Grundsteuer-B-Erklärungen ein, von denen etwa 94 Prozent digitale Erklärungen waren. Die Fristverlängerung für die Grundsteuer B endet heute, am 31. Januar 2023. Insgesamt werden 5,6 Millionen Immobilien im Südwesten einer Neubewertung unterzogen. Daran schließt sich das Mahnverfahren an.
Ab 2025 gilt eine neue Grundsteuerberechnungsmethode. Das Bundesverfassungsgericht stellte den Antrag, weil das Finanzamt kürzlich den Wert von Grundstücken auf der Grundlage völlig veralteter Daten aus Ostdeutschland 1935 und Westdeutschland 1964 ermittelt hatte. Fast 36 Millionen Immobilien im ganzen Land müssen jetzt neu bewertet werden, bevor sie neu berechnet werden können.
Bayern hat im Alleingang die Einreichungsfrist verlängert. Wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte, sollen die Eigentümer noch drei Monate Zeit haben, also bis Ende April.