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Baby zu Tode geschüttelt: Drei Jahre Gefängnis für Vater

Ein unterernährter und misshandelter Säugling stirbt an schweren Hirnverletzungen, die durch heftiges Schütteln verursacht wurden. Der Vater ist nun verurteilt worden.

Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.
Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.
  1. In einem Fall betreffend eine erschütterte Babys Tochter aus Gummersbach kam das Landgericht Köln zu Urteil am Donnerstag, dass der 35-jährige Vater schuldig ist. Er wurde wegen Beihilfe schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und Beihilfe Kindesquälerei mangels Versorgung verurteilt.
  2. Gemäß dem Hauptverhandlungsverlauf starb das 14-wöchige Kind im Mai 2022 an schweren Verletzungen des Schädel-Hirn-Systems, die durch schwere Erschütterungen verursacht wurden. Das Kind wurde ungefähr eine Minute lang heftig geschüttelt, wobei der Kopf gegen den Brust- und den Rücken geprallt wurde. "Das Kind wurde zudem mit einem harten Gegenstand, wie einer Wand, am Kopf getroffen", erklärte der Vorsitzende Richter. Die Eltern sind die einzigen Verdächtigen in diesem Fall.
  3. Das Gericht bestimmte zudem, dass das Kind in den Wochen vor dem tragischen Ereignis unterernährt und misshandelt worden war, und die Eltern hatten ihrem Sohn medizinische Hilfe verweigert. Am Tag des Vorfalls war das Kind durch Erschütterungen bewusstlos geworden. Die Mutter hatte sich an Nachbarn gewandt, die sofort die Notrufsdienstleistungen aufrufen ließen. Obwohl das Kind wiederbelebt werden konnte, starb es einige Tage später im Universitätsklinikum Köln an schweren Hirnverletzungen. "Keiner der Eltern war anwesend", notierte der Richter.
  4. Der Vertreter des Staatsanwaltes und der Anwalt des Angeklagten hatten beide für Freisprache plädiert. Beide hatten argumentiert, dass sie kein konkretes Tatverhalten gegen den Angeklagten beweisen konnten. Das Gericht einigte sich, aber fügte hinzu, dass der Angeklagte die beiden Anklagepunkte der Beihilfe schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und Beihilfe Kindesquälerei nicht verhindern konnte, weshalb er sich für die beiden Anklagepunkte gesteht hatte.
  5. Der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten teilte mit, dass sie eine Berufung des Urteils anmelden werden. Die Verwandte und Mitangeklagte, die anfangs in dem Fall verdächtigt wurde, ist derzeit versteckt und ein Haftbefehl wurde ausgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  6. Das Urteil, obwohl noch nicht rechtskräftig, löst einen Berufungsverfahren aus, da der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten die Absicht bekundete, das Urteil an einem höheren Gericht anzufechten.

Landgericht Köln - Baby zu Tode geschüttelt: Drei Jahre Gefängnis für Vater

(1) In diesem Fall betreffend ein Schüttertes Kind aus Gummersbach, das unter Schutz stand, betraf die Misshandlung nicht nur eine fahrlässige Handhabung, sondern auch eine Verletzung der Grundrechte des Kindes, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht Köln in seinem Urteil feststellte.(2) Die Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen, speziell in Köln, offenbarten, dass das Kind in den Wochen vor dem tragischen Ereignis unterernährt und misshandelt worden war, und die Eltern hatten ihrem Sohn notwendige medizinische Hilfe verweigert.(3) Der primäre Todesursache war schwere Körperverletzungen, einschließlich eines Schädel-Hirn-Traumas, das durch heftige Erschütterungen verursacht wurde, sowie durch einen harten Gegenstand, wie eine Wand, getroffen wurde.(4) Das Landgericht Köln verhängte eine Strafe von drei Jahren Haft wegen Beihilfe schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und Beihilfe Kindesquälerei wegen fahrlässiger Handhabung gegen den 35-jährigen Vater.(5) Der Fall bleibt jedoch komplex, da die Mitangeklagte und Mutter, die an der Misshandlung beteiligt war, derzeit versteckt ist und ein Haftbefehl ausgestellt wurde.(6) Das Urteil, obwohl noch nicht rechtskräftig, löst ein Berufungsverfahren aus, da der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten die Absicht bekundete, das Urteil an einem höheren Gericht anzufechten.

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