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Baby stirbt nach Verbrühungen: Haftbefehl aufgehoben

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Die Eltern des an den Folgen von Verbrühungen gestorbenen Babys aus Pößneck sind wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Gera habe den Straftatbestand geändert, so dass der Haftgrund weggefallen sei, teilte die Staatsanwaltschaft Gera am Mittwoch auf Anfrage mit. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Zunächst hatte das Gericht die Tat im Oktober 2022 als Totschlag durch Unterlassen eingestuft. Nach einer Haftbeschwerde des Vaters sei der Fall neu bewertet worden, hieß es. Die Eltern werden jetzt beschuldigt, ihr Kind in einer hilflosen Lage im Stich gelassen zu haben.

Das damals zehn Monate alte Baby hatte in der Wohnung der Familie aus bisher ungeklärter Ursache großflächige Verbrennungen erlitten und war zwei Tage später gestorben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließen die Eltern das Kind nicht sofort ärztlich behandeln. Erste Untersuchungen ergaben laut Ermittlungsbehörde, dass die großflächigen Hautverletzungen in Verbindung mit einer daraus resultierenden Sepsis den Tod des Babys verursacht hatten.

«Die rechtsmedizinischen Untersuchungen sind nicht allein mit einer Obduktion beendet», teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. So stehen in diesem Fall noch Ergebnisse von weiteren Zusatzuntersuchungen aus. Erst wenn diese vorlägen, könne der Fall abschließend bewertet und über eine mögliche Anklage entschieden werden.

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