Nach dem Tod eines zwei Monate alten Säuglings hat die Staatsanwaltschaft Paderborn Anklage gegen den 21 Jahre alten Vater des Kindes erhoben. Er soll den kleinen Jungen aus Überforderung geschüttelt und ihm dadurch irreparable Hirnschäden zugefügt haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Das Baby, das Mitte Mai in ein Paderborner Krankenhaus gebracht wurde, war fünf Tage nach seiner Einlieferung gestorben. Eine Obduktion habe den Verdacht des Krankenhauses bestätigt, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Die Tat werde als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet und nicht als Totschlag, da ein Tötungsvorsatz nicht nachzuweisen sei, hieß es. Eine Körperverletzung mit Todesfolge wird den Angaben zufolge mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Über die Zulassung der Anklage muss demnach das Schwurgericht Paderborn entscheiden. Der 21-Jährige befinde sich weiter in Untersuchungshaft. Er sei zuvor bereits wegen Diebstahls und Drogendelikten strafrechtlich aufgefallen.