Eine 23-Jährige, die ihr Baby lebensgefährlich verletzt hatte, ist der Misshandlung von Schutzbefohlenen und der Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach am Donnerstag nach dem Jugendstrafrecht eine Verwarnung aus. Zudem wurde der Frau die Zahlung von 6000 Euro an den Kinderschutzbund auferlegt. Gegen den mitangeklagten Vater des zu Beginn der Übergriffe durch die Mutter wenige Wochen alten Mädchens erging wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe von 6300 Euro.
Zu den Taten war es zwischen Januar und Ende April 2021 in einer Wohnung in Berlin-Marzahn gekommen. Die Frau habe aus «gefühlloser Gesinnung» mehrfach mit Verletzungswillen auf ihre kleine Tochter eingewirkt, hieß es in der Anklage. Durch Schütteln und «stumpfe Gewalt» sei es zu Verletzungen am Hirn des Babys bis hin zu einem Schädelbruch gekommen. Das Kind konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Nur durch Glück habe das Mädchen, das seitdem bei einer Pflegemutter lebt, keine dauerhaften Schäden davongetragen, so die Staatsanwältin.
Die 23-Jährige sei «komplett überfordert gewesen», hieß es weiter im Urteil. Hilfe habe sie sich nicht gesucht. Sie habe dem Kind «unglaubliches Leid angetan, weil sie selbst sich unwohl gefühlt hat». Von drei Fällen ging das Gericht aus. Der Vater habe Hämatome und Kratzer bei seiner Tochter zwar gesehen, habe aber Erklärungen der Mutter hingenommen und «nicht sorgfältig nachgedacht». Eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro ergingen gegen den 28-Jährigen.
Die Mutter hatte im Prozess erklärt, sie sei mit dem «Schreikind» völlig überfordert gewesen. Aus Verzweiflung sei sie handgreiflich geworden. Sie habe das Baby in drei oder vier Fällen geschüttelt und mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen – «aber nie mit einem Gegenstand». Der 28-jährige Vater sagte, er habe zwar Verletzungen wahrgenommen, aber seiner damaligen Partnerin nicht zugetraut, dass sie ihr Kind misshandeln könnte.
Die Staatsanwältin hatte auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung gegen die 23-Jährige plädiert, im Fall des 28-Jährigen auf sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidiger stellten keine konkreten Anträge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.