Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) des Kreises Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld hat beim Landgericht einen Antrag auf Neuordnung der Selbstverwaltung gestellt. Wie der Verein am Mittwoch weiter mitteilte, stimmte das Gericht dem Schritt zu und ernannte Rechtsanwalt Stefan Meyer zum vorläufigen Verwalter.
„Seit vielen Jahren verändern wir die Struktur und gestalten die Zukunft unserer Kreisverbände neu. Hier haben wir große Fortschritte gemacht“, sagte Geschäftsführer Thomas Euler. „Aber wir sind mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem unsere immer schwieriger werdende finanzielle und organisatorische Situation weitreichendere Maßnahmen erfordert.“
Betroffen seien 4.300 Mitarbeiter, hieß es am Mittwoch. Der Betrieb wird weitergeführt. Löhne und Gehälter für die nächsten drei Monate werden durch die Insolvenzfinanzierung geschützt. „Aber auch danach werden die finanziellen Mittel ausreichen, um die Gehaltskosten zu decken“, teilte der Kreisverband mit.
Betroffen von dem Selbstregulierungsverfahren ist laut Mitteilung ausschließlich der AWO Kreisverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Alle anderen Träger der Arbeitnehmerwohlfahrt wie Tochtergesellschaften, Ortsverbände und Regionalverbände Ostwestfalen-Lippe sind davon betroffen nicht betroffen.