In einem seit 2018 andauernden Rechtsstreit hat der Drehbuchautor mehr aus den gemeinsamen Einnahmen von Til Schweigers Erfolgsfilmen „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ herausgeholt. Hohe Anteile, so das Urteil wird innerhalb von drei Wochen bekannt gegeben. Das Landgericht Berlin hat den ursprünglich für den 30. August geplanten Verhandlungstermin auf den 20. September verschoben.
Autorin Anika Decker verklagt das Bezirksgericht auf mehr Geld aus den Erlösen der beiden Filme. Hintergrund ihrer Klage ist die „Fairness-Klausel“ im Urheberrecht. Es sieht Nachzahlungen vor, wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen ursprünglich vereinbarten Aufwendungen und später erzielten Einnahmen besteht. „Keinohrhasen“ war der erfolgreichste deutsche Film des Jahres 2008. Das „Zweiohrhuhn“ lockte später auch Millionen Touristen an.
Dies steht auch im Zusammenhang mit späteren Verwertungserlösen
Weder Deckers Anwalt noch Schweigers Produktionsfirma antworteten auf die Anfragen der DPA bezüglich der Stellungnahme zum bevorstehenden Termin. Zunächst verklagte Decker erfolgreich die Produktionsfirma und Rechteinhaber Barefoot Films sowie den Medienkonzern Warner Bros. auf Auskunft über die Einnahmen des Films. Dabei handelt es sich um Filmerlöse und Entwicklungserlöse, beispielsweise aus DVD-, TV- und Streaming-Diensten.
Das Bezirksgericht stimmte Decker im Jahr 2020 mit der Begründung zu, dass der überdurchschnittliche Erfolg der beiden Filme nahelegte, dass die Autoren um eine weitere Beteiligung bitten könnten. Ob sie die alleinige Autorin oder Co-Autorin des Drehbuchs ist, ist noch offen.
Der zweite Schritt besteht darin, einen ungewöhnlich hohen Anteil des Einkommens einzuklagen. Bei einer Gerichtsverhandlung im Juli wurde Medienberichten zufolge darüber diskutiert, ob das Drehbuch hauptsächlich von Decker geschrieben wurde oder ob sie es gemeinsam mit Schweiger geschrieben hat. Es hängt auch mit den beiden Drehbuchhonoraren zusammen, die sie zuvor gezahlt hat, sowie mit Nachzahlungen. Allerdings gibt es auch eine Frist, innerhalb derer innerhalb von drei Jahren Auskünfte zu Boni eingeholt werden müssen, andernfalls greift die Verjährungsfrist.
Deshalb kann Decker möglicherweise nur von späteren Verwertungen im Internet ab 2015 profitieren, nicht von den ursprünglichen Kinoerlösen. Im Juli entschied das Gericht, dass Decker Anspruch auf 4 Prozent dieser Einnahmen habe, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Daher wurde auch ein konkreter Betrag im unteren sechsstelligen Bereich (180.000 Euro) genannt, um den es sich dann handeln würde. Das bedeutet, dass seit 2015 (drei Jahre vor Klageerhebung) Millionen Euro mit Filmen verdient wurden, die nicht mehr aktualisiert werden.