Starke Regenfälle verursachen zerstörerische Überschwemmungen. - Ausweitung der Vorschriften für den Wiederaufbau im Ahrtal.
Die Regierung von Rheinland-Pfalz hat das Gesetz zur flut widerstandsfähigen Neuerrichtung im Ahrtal verlängert. In Regionen, in denen Flutschutzmaßnahmen notwendig sind, sind Änderungen am Baugesetz erlaubt, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Die Verlängerung dauert zunächst ein Jahr.
Die Anpassungen erleichtern den Wiederaufbau in Einklang mit Flutschutzmaßnahmen, so heißt es. Das Ministerium nennt die Gemeinden in den Verbänden Adenau und Altenahr, sowie die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig, als Wiederaufbaugebiete.
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