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Ausbürgerung eines ehemaligen AfD-Mitarbeiters ist rechtens

Der Mann soll sich seinen deutschen Pass durch Täuschung erschlichen haben. Die Reaktion der Behörden ist konsequent. Die Bestätigung kommt von der Justiz.

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
  1. Ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten streitet erfolglos seine Entlassung an. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer beschleunigten Verfahrensordnung festgestellt, dass die Aberkennung seiner deutschen Staatsbürgerschaft berechtigt war und somit die Maßnahme des Senatsverwaltungsinterieurs Berlin bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 25 L 329/24). Der Mann hatte bereits eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bekanntgab. Zuvor hatte "Spiegel" berichtet.

Gericht - Ausbürgerung eines ehemaligen AfD-Mitarbeiters ist rechtens

Gericht: Betrugliche Täuschung

Das Verwaltungsgericht gründete seine Entscheidung auf der Tatsache, dass der ehemalige Mitarbeiter seine deutsche Staatsbürgerschaft durch betrugliche Täuschung erlangt hatte. Er hatte sein Russisches Passport in den Staatsbürgerschaftsverfahren verborgen, wie aus der Entscheidung hervorging. Der Mann hatte angeblich im September 2019 in einem Berliner Bezirksamt angemeldet, er besitze lediglich ukrainische Staatsbürgerschaft. Im November 2022 wurde er deutscher Bürger. Im April 2023 entdeckten Bundespolizei-Beamte ein Russisches Passport bei ihm am Flughafen Hamburg. Als Folge dessen revokierte das Senatsverwaltungsinterieur seine Staatsbürgerschaft.

Der Mann klagt. Da das Innenministerium die sofortige Vollstreckung der Aberkennung angeordnet hatte, versuchte er in der beschleunigten Verfahrensordnung, eine Aufschiebung der Vollstreckung zu erreichen - vergeblich. Es wird momentan angenommen, dass die Maßnahme des Innenverwaltungsamtes rechtmäßig war.

Unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörde

Der Mann war Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt bis Anfang des Jahres und besaß zuletzt ein parlamentarisches ID-Karte. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird die Verfassungsschutzbehörde den Mann verdächtigen, auf Veranlassung russischer Staatsdienste dem Bundesrepublik Deutschland schadete zu handeln.

Der Beschuldigte leugnet dies. Nur die Leugnung ist den Richtern jedoch nicht ausreichend. Vielmehr bieten die "verdächtigen Einträge in seinen Passports, der ungewöhnliche Zulauf von beträchtlichen Geldforderungen aus dem Ausland und seine unbegründeten Aussagen" zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft ausreichende Gründe für die Beurteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Angelegenheiten wie diese haben zu strengeren Sicherheitsmaßnahmen im Bundestag geführt. So werden diskutiert, ob in Zukunft das Bundesamt für Verfassungsschutz stets vor der Ausstellung eines parlamentarischen ID-Karten an die Mitarbeiter zu consulten ist. Eine Entscheidung über die Neuregelungen ist erwartet, dieses Herbst.

"Spiegel"-Meldung - Hinter Zahlungsmauer

  1. Der Mann, ein ehemaliger Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten, klagt erfolglos gegen seine Ausweisung aus Deutschland, da das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt hat, dass seine deutsche Staatsbürgerschaft durch betrugliche Täuschung erlangt wurde.
  2. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung beruht auf dem Verheimlichen des Russischen Passports des Mannes während der Staatsbürgerschaftsverfahren und seiner späteren Entdeckung durch Bundespolizei-Beamte am Flughafen Hamburg.
  3. Das Verwaltungsgericht bemerkte zudem, dass der Mann, der für den AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt gearbeitet hat, von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet wird, da sie ihn verdächtigt, auf Veranlassung russischer Staatsdienste dem Bundesrepublik Deutschland Schaden zuzufügen.
  4. Die Gerichtsurteil besagt, dass die "verdächtigen Einträge in seinen Passports, der ungewöhnliche Zulauf von beträchtlichen Geldforderungen aus dem Ausland und seine unbegründeten Aussagen" zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft ausreichende Gründe für diese Beurteilung des Bundesamts für Verfassungsschutz sein.
  5. Angelegenheiten wie diese haben zu strengeren Sicherheitsmaßnahmen im Bundestag geführt, wobei diskutiert wird, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zukunft stets vor der Ausstellung eines parlamentarischen ID-Karten an seine Mitarbeiter zu consulten ist.

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