Ausbildungsvisum
Eine Ausbildung in Deutschland bietet viele Möglichkeiten für eine gute berufliche Zukunft.
Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung machen möchten und nicht bereits hier wohnen, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dies wird als „Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken“ bezeichnet und richtet sich nach §16a Aufenthaltsgesetz. Für viele Menschen, die aus einem Drittstaat kommen, ist der erste Schritt die Beantragung eines „Ausbildungsvisums“. Damit können Sie legal nach Deutschland einreisen und Ihre Ausbildung beginnen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um als Praktikant ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Achtung! Am 7. Juli 2023 wurde ein neues Gesetz zur Einführung der Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland erlassen. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland" Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was soll ich tun? Muss ich es wissen?
Welches Ausbildungsvisum kann ich bekommen?
Wenn Sie hier eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren und eine Bestätigung aus Deutschland erhalten möchten, können Sie bei einer betrieblichen Ausbildung ein deutsches Ausbildungsvisum beantragen. Unter einer qualifizierten Berufsausbildung versteht man eine staatlich anerkannte oder ähnlich geregelte Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauert. Eine Liste aller qualifizierten Ausbildungsberufe finden Sie unter bibb.de.
Wo kann ich mich bewerben? Visa?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie zunächst bei der deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land oder einem Nachbarland ein Visum beantragen und die dort genannten Dokumente vorlegen
Quelle: handbookgermany.de