Aufnahmeprüfung
In Deutschland kommen viele Kinder im Alter von 6 oder 7 Jahren in die Schule. In der Regel entscheiden die Eltern, wann ihre Kinder eingeschult werden. Diese Entscheidung ist nicht immer leicht zu treffen. Daher unterstützen Kinderärzte die Entscheidung der Eltern. Sie prüfen die Kinder, um zu sehen, ob sie für die Schule bereit sind oder ob sie noch ein Jahr warten sollten. Diese Prüfung wird als „Aufnahmeprüfung“ bezeichnet. Es ist für alle deutschen Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, kostenlos und verpflichtend. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Was muss ich wissen?
Was ist die Aufnahmeprüfung?
Alle Kinder in Deutschland müssen vor dem Schuleintritt eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Das ist deutsches Recht. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind für die Schule bereit ist. Das Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung wird vom Gesundheitsamt dem Jugendamt angezeigt. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, nehmen Sie unbedingt vorab Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Eine Einladung zur Aufnahmeprüfung erhalten Sie per Post. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Wann und wo findet die Aufnahmeprüfung statt?“
Die Prüfung wird von Kinderärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt. Sie werden auch Schulärzte genannt. Dabei handelt es sich um Ärzte, die sich auf Schulkinder spezialisiert haben. Sie werden von Kinderbetreuern unterstützt. Bei der Untersuchung überprüft der Arzt den Gesundheitszustand, die körperliche Entwicklung und das Verhalten Ihres Kindes gegenüber anderen. Der Arzt testet zum Beispiel, ob Ihr Kind gut hört und sieht, ob es längere Zeit von seinen Eltern getrennt werden kann oder wie gut es mit Schere und Bleistift umgehen kann. Abschließend bespricht der Arzt mit Ihnen die Testergebnisse und stellt Ihnen ein Attest aus. Sie benötigen diese Bescheinigung, um Ihr Kind in der Schule anzumelden.
Bitte beachten Sie: Die Aufnahmeprüfung ersetzt nicht die Früherkennungsprüfung U9. Beide Prüfungen müssen mit Ihrem Kind abgelegt werden.
Wie läuft die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium ab?
Wie die Aufnahmeprüfung genau abläuft, hängt von Ihrer Gemeinde oder Stadt ab. Denn hier werden Aufnahmeprüfungen organisiert.
Grundsätzlich ist die Aufnahmeprüfung in zwei Teile gegliedert.
Im ersten Teil schaut sich der Arzt den Impfpass an. Das Präventionsheft Ihres Kindes (das „gelbe Heft“). Damit überprüfen Ärzte, ob Ihr Kind alle notwendigen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen erhalten hat. Der Arzt wird auch das Gewicht und die Größe Ihres Kindes überprüfen. Sie testen, ob das Hör- und Sehvermögen Ihres Kindes für den Schulbesuch ausreicht. Wenn der Arzt feststellt, dass Ihr Kind dieses Problem hat, kann er Ihnen eine Brille oder ein Hörgerät verschreiben. Der Arzt überprüft außerdem die geistige und motorische Entwicklung Ihres Kindes. Dazu prüft er Folgendes:
- Soziale und emotionale Entwicklung: Der Arzt prüft beispielsweise, wie gut und aufmerksam Ihr Kind ist er oder sie reagiert auf Fremde usw. und ... Menschen, die Sie kennen, reagieren darauf, ob Ihr Kind neugierig auf die Schule ist und wie selbstbewusst es ist.
- Körperliche und motorische Entwicklung: Ärzte beobachten beispielsweise, ob das Kind Bewegungen nachahmen oder einen Stift oder eine Schere bedienen kann.
- Entwicklung des Denkens (kognitive Fähigkeiten):Der Arzt wird beispielsweise beobachten, ob das Kind gut genug Deutsch sprechen kann, ob es Farben und Formen unterscheiden kann, ob es schreiben kann Sag mir deinen Namen und weißt du, wie alt du bist? Der Arzt wird außerdem prüfen, ob sich Ihr Kind an Dinge erinnern und Zusammenhänge herstellen kann.
Der zweite Teil der Prüfung wird „Schulphysik“ genannt. Dieser Teil passiert nicht immer. Der zweite Teil tritt ein, wenn:
- Sie eine U9-Vorsorgeuntersuchung verpassen.
- Bei der U9-Vorsorgeuntersuchung traten Auffälligkeiten auf.
- Ihr Kind hat noch nicht an der Kita teilgenommen.
- Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Kind zum fälligen Zeitpunkt mit der Schule begonnen hat.
Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes. Die Prüfung ähnelt den Vorsorgeprüfungen U8 und U9.
Was passiert nach der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium?
Am Ende der Aufnahmeprüfung wird Ihr Arzt die Ergebnisse mit Ihnen besprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind nur Teil eins oder beide Teile der Aufnahmeprüfung absolviert hat. Sollte etwas Ungewöhnliches auftreten, wird Ihnen der Arzt Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe empfehlen. Dies erfahren Sie im Abschnitt „Mein Kind ist noch nicht schulreif“. Wo finde ich Fördermöglichkeiten? ".
Sie erhalten außerdem eine Bestätigung, dass Ihr Kind die Aufnahmeprüfung bestanden hat. Bitte bewahren Sie dieses Dokument an einem sicheren Ort auf. Sie benötigen es, um Ihr Kind an der Schule anzumelden. Dies können Sie unter " Schulzulassung". Das Ergebnis des Tests wird Ihnen der Arzt zusenden Die zukünftige Schule Ihres Kindes. Sie übermitteln Ihnen jedoch nur allgemeine Informationen zu Ihrem Kind, beispielsweise ob es in einem bestimmten Bereich Unterstützung benötigt. Über alle Informationen, die mit der Schule geteilt werden, werden Sie informiert. Die Schule erhält Informationen nur mit Ihrem Einverständnis .
Wichtig: Jedes Kind ist anders und hat unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen. Der Aufnahmetest stellt sicher, dass Ihrem Kind nichts entgeht und es optimal auf die Schule vorbereitet ist. Wenn Sie Ihr Kind Wird dennoch Unterstützung benötigt, ist das kein Problem. Die Ergebnisse hängen in der Regel davon ab, wie sich Ihr Kind am Testtag fühlt. Wenn es beispielsweise müde, krank oder aufgeregt ist, können diese die Ergebnisse beeinflussen.
In welchem Alter kommt Ihr Kind in die Schule? ?
Im Allgemeinen wird die Aufnahmeprüfung ein Jahr vor der Einschulung Ihres Kindes abgelegt. Also wenn Ihr Kind etwa 5 Jahre alt ist. Ihr Kind kann jedoch daran teilnehmen Sie können die Aufnahmeprüfung vorab absolvieren. Innerhalb von zwei Jahren vor der Zulassung können Sie daran teilnehmen.
Wann und wo findet die Aufnahmeprüfung statt?
In der Regel erhalten Sie vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung Sie erhalten von der Kindertagesstätte möglicherweise auch einen Brief mit einer Einladung des Zentrums oder der künftigen Schule. Der Brief enthält das genaue Datum und die Adresse, an der die Prüfung stattfinden wird.Zusätzlich zu den Einladungen verschicken einige Ämter Fragebögen. Der Fragebogen enthält in der Regel Fragen zur Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes. Zum Beispiel, welchen Gesundheitszustand Ihr Kind hat oder wann es laufen kann. Weitere Informationen zum Fragebogen finden Sie im Abschnitt „Was müssen Sie zur Aufnahmeprüfung mitbringen?“
Der Zeitpunkt, wann Ihr Kind eine Einladung erhält, hängt von den Fristen in Ihrem Bundesland ab. Ein Stichtag ist der Tag, an dem Ihr Kind ein bestimmtes Alter erreichen muss, um im nächsten Jahr in die Schule zu gehen. Wenn Ihr Kind vor oder an diesem Datum geboren wird, kann es im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden. Allerdings sind die Fristen je nach Bundesland unterschiedlich. Die Fristen für Ihr Bundesland erfahren Sie unter: Sehen Sie sich die deutsche Website des Bildungsservers an. Hier sind alle Bundesländer und deren aktuelle Regelungen aufgeführt.
Ich habe keine Einladung zur Aufnahmeprüfung erhalten. Wo kann ich mich registrieren?
Sollten Sie keine Einladung zur Aufnahmeprüfung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie beispielsweise auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Geben Sie dazu den Namen Ihres Wohnortes oder die Postleitzahl in das Suchfeld ein. Sie erhalten dann die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihres Gesundheitsamtes.
Was soll ich tun, wenn mein Kind eine Behinderung oder Krankheit hat?
Ihr Kind nimmt auch dann an der Aufnahmeprüfung teil, wenn Ihr Kind eine Behinderung oder eine chronische Krankheit hat. Bei der Untersuchung prüft der Arzt, welche besonderen Bedürfnisse Ihr Kind hat und welche Schule für Ihr Kind am besten geeignet ist. In Deutschland besuchen alle Kinder, unabhängig von ihrer Behinderung, die gleiche Schule. Wenn Sie dies nicht möchten, kann Ihr Kind eine sogenannte Sonderschule besuchen. Sonderschulen können die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes besser berücksichtigen. Beispielsweise erlernen die Studierenden dort den Stoff etwas langsamer und erhalten mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Lehrkräfte.
Sie können Ihren Arzt während Ihrer Untersuchung nach geeigneten Schulen oder Ermäßigungen in Ihrer Nähe fragen. Wenn Sie bereits die richtige Schule gefunden haben, können Sie dies auch mit Ihrem Arzt besprechen. Wenn Sie sich immer noch unsicher sind, besprechen Sie es während der Prüfung.
Unterstützung erhalten Sie auch bei der Schulleitung, Ihrer Wunschschule oder der Inklusionsstelle des Schulamtes. Inklusionszentren finden Sie online. Geben Sie dazu die Stichwörter „Inklusion“ und „Schulträger“ zusammen mit dem Namen Ihres Wohnortes in Google oder eine andere Suchmaschine ein. Sie können sich auch an den Jugendmigrationsdienst oder Eltern-Hotline um Rat. Die Mitarbeiter sprechen mehrere Sprachen. Die Beratung ist kostenlos.
Mehr dazu können Sie in unserem Abschnitt „Behinderung lesen.
Wie melde ich mein Kind für Schulprüfungen an?
Nach Erhalt der Einladung müssen Sie einen konkreten Termin vereinbaren und dabei das genaue Datum und die Uhrzeit angeben, zu der Ihr Kind getestet werden soll. Konkrete Hinweise zur Anmeldung finden Sie im Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes. In manchen Städten ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Andere ermöglichen Ihnen auch die Online-Registrierung. Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie einen Termin vereinbaren können, Rufen Sie Ihr Gesundheitsamt an. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Schulprüfungseinladung. Auf der Website des Robert-Koch-Instituts können Sie auf Deutsch nach dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt suchen. Geben Sie dazu den Namen Ihres Wohnortes oder die Postleitzahl in das Suchfeld ein. Sie erhalten dann die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihres Gesundheitsamtes.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Jugendmigrationsdienst oder die Elternhotline kann weiterhelfen. Sie sprechen viele Sprachen. Die Hilfe ist kostenlos.
Was muss ich zur Aufnahmeprüfung mitbringen?
Zur Aufnahmeprüfung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Impfnachweis Ihres Kindes
- Das Gesundheitsbuch Ihres Kindes („ gelb „Broschüre“)
Wenn in Ihrem Einladungsschreiben ein Fragebogen enthalten ist, sollten Sie diesen ausfüllen und mitbringen. Wenn Sie Fragen zum Fragebogen haben, können Sie dies tun Fragen Sie direkt bei der Aufnahmeprüfung nach. Fragen Sie Ihren Arzt. Sie können sich auch an die Beratungsstelle wenden, wenn Sie etwas nicht verstehen. Rat und Unterstützung finden Sie unter Wo finde ich Rat und Unterstützung? Im Abschnitt „ finden Sie den Standort der Beratungsstelle.
Es ist wichtig, dass bei der Aufnahmeprüfung mindestens ein Elternteil oder jemand, der Ihr Kind sehr gut kennt, anwesend ist. Bei der Prüfung wird der Arzt Sie befragen Fragen zur bisherigen Entwicklung Ihres Kindes. Nach der Prüfung wird mit Ihnen auch besprochen, ob Ihr Kind schulreif ist.
Mein Kind ist noch nicht schulreif. Wo finde ich Fördermöglichkeiten für mein Kind? Kind?
Nicht alle Kinder entwickeln sich gleich schnell. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind in Deutschland unterstützen können. Die konkreten Möglichkeiten hängen davon ab, wo Sie leben und welche Art von Unterstützung Ihr Kind benötigt.
- Wenn Ihr Kind Probleme mit bestimmten Bewegungen hat, können Ergotherapie und andere helfen. Speziell ausgebildete Therapeuten können Ihrem Kind dabei helfen, bestimmte Bewegungen für den Alltag zu erlernen. Sie können beispielsweise eine Schere und einen Stift verwenden .
- Wenn Ihr Kind stottert oder andere Sprachprobleme hat, kann ein Logopäde helfen. Diese Therapeuten verfügen über eine spezielle Ausbildung in der Behandlung von Sprech- und Sprachproblemen.
Bitte beachten Sie: Um diese Hilfe zu erhalten, benötigen Sie eine Überweisung Ihres Arztes*. Andernfalls müssen Sie die Behandlung selbst bezahlen. Besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, ob Ihr Kind diese Hilfe benötigt. Unter bundesaerztekammer.de können Sie nach Ärzten in Ihrer Nähe suchen, die Ihre Sprache sprechen. Weitere Informationen zum Erhalt einer ärztlichen Überweisung finden Sie in unserem Kapitel "Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge" . p>
Wichtig: Wenn Ihr Kind nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und keine elektronische Gesundheitskarte besitzt, kann die Übertragung schwierig sein. In diesem Fall ist es am besten, sich beraten zu lassen. Sie können sich beispielsweise an den Flüchtlingsausschuss Ihres Bundeslandes wenden.
Mein Kind spricht nicht sehr gut Deutsch. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Kind noch nicht so gut Deutsch spricht, können Sie Ihrem Kind Geschichten vorlesen. Auf stiftung-lesen.de finden Sie Tipps zum Vorlesen für Kinder ab 3 Jahren in vielen Sprachen. Auf dem Bilingual Picture Books Project finden Sie eine Vielzahl zweisprachiger Bilderbücher. In einigen Bundesländern gibt es auch spezielle Förderprogramme für Kindertagesbetreuungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Einschulung" im Abschnitt „Mein Kind spricht noch kein Deutsch". Kann es in der Schule beginnen?
In unserem Kapitel „Schule" finden Sie „Mein Kind hat besondere Bedürfnisse. Was kann ich tun? Weitere Hinweise gibt es. Sie können sich auch in der Kita oder an der Wunschschule Ihres Kindes nach weiteren Fördermöglichkeiten in Ihrer Nähe erkundigen. Angebote finden Sie häufig auch beim Jugendamt an Ihrem Wohnort. Diese finden Sie unter jugendaemter.com Finden Sie das für Sie zuständige Jugendamt.
Kann ich zur Aufnahmeprüfung einen Dolmetscher mitbringen? Diese Gebühren werden erhoben. Ist das so? abgedeckt?
Ja, Sie können einen Dolmetscher zur Aufnahmeprüfung mitbringen. Bitte besprechen Sie aber vorher mit Ihrem Kind, ob es dies tun möchte, und wählen Sie eventuell gemeinsam einen Dolmetscher aus.
Wenn Sie persönlich niemanden kennen, der für Sie übersetzen kann, könnte Jugendmigrationsdienst helfen. Dort finden Sie auch Informationen darüber, ob Sie die Kosten für einen Dolmetscher selbst tragen müssen. Sie können sich auch an die Elternhotline Ihrer Sprachdolmetscher wenden.
Wo finde ich Rat und Unterstützung?
Bei Jugend Ausländerbehörde und Elternhotline, bei der Eltern Rat und Unterstützung suchen können. Die Mitarbeiter sprechen verschiedene Sprachen. Diese Hilfe ist kostenlos.
Weitere deutschsprachige Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: Website der Bundeskonferenz für Bildungsfragen. Dort können Sie auch nach Angeboten in Ihrer Sprache suchen.
Wenn Sie Fragen zu bestimmten Familien- und Kinderthemen haben, können Sie die besuchen Deutscher Jugend- und Eheberatungsverband Geeignete Beratungsstelle. Geben Sie dazu in das mittlere Feld den Namen Ihres Wohnortes oder Ihre Postleitzahl ein und Wählen Sie im Dropdown-Menü links ein Thema aus. Sie erhalten dann eine Liste möglicher Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wichtig
Das kann auch beim Start des Kindes passieren Schule Verursacht Stress für Eltern und Geschwister. InWebsite der Bundeserziehungsberatungskonferenz e.V. können Sie nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen, um solche in Ihrer Nähe zu finden. Dort finden Sie auch Berater, die Ihre Sprache sprechen.
Quelle: handbookgermany.de