Auf der Suche nach einer Wohnung
Das Wohnen wird immer teurer, insbesondere in den deutschen Großstädten. Miet- und Immobilienpreise steigen, Wohnraum wird knapp. Kleinere Städte oder ländliche Gebiete schneiden besser ab, aber Sie haben möglicherweise immer noch Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Damit Sie das passende Zuhause finden, haben wir hier einige Tipps und Informationen für Sie zusammengestellt.
Was muss ich wissen?
Welche Unterlagen benötige ich für die Haus- und Wohnungssuche?
Vermieter verlangen häufig umfangreiche Unterlagen von Wohnungsbewerbern. Ohne diese Unterlagen hat man meist kaum Chancen auf eine Wohnung. In der Regel benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Mieterselbstauskunft, die Ihren Namen, Kontaktinformationen (Telefon und E-Mail) und andere Informationen wie Ihren Job, Ihre aktuelle Adresse und Ihre Nummer enthält Vermieter und Hausverwaltungen verfügen jeweils über eigene Vorlagen, die sie vor oder während einer Besichtigung aushändigen. Diese sollten Sie in der Regel vor Ort ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Eine Muster-Selbstauskunft finden Sie hier.
- Eine Kopie Ihrer persönlichen Daten Shufa Information. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel Schufa.
- Aus den letzten drei Monaten (für Arbeitnehmer*innen) bzw. dem letzten Steuerbescheid (für Selbstständige). Wenn Sie finanzielle Unterstützung von einem Sozialamt oder einem Jobcenter erhalten, benötigen Sie eine Kopie der Amtsbestätigung, aus der hervorgeht, dass die Mietkosten vom Amt übernommen werden. Diese Bestätigung erhalten Sie von einem Mitarbeiter des Sozialamtes oder Jobcenters.
- Eine Kopie Ihres Nachweises, dass keine Mietschulden bestehen. Auf der Mietrückstandsbescheinigung bestätigt Ihr aktueller Vermieter, dass Sie Ihre Miete bezahlt haben. Wenn Sie noch in der Unterkunft wohnen, kann Ihnen der Hausverwalter oder das Büropersonal eine Bescheinigung ausstellen, die Sie von Ihrer Mietschuld befreit.
- Kopien Ihres Reisepasses und Ihrer Aufenthaltsdokumente.
- Bitte legen Sie gegebenenfalls eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel PSP.
Sie sollten diese Dokumente ausdrucken, um sie entweder in einem Ordner abzulegen oder als PDFs per E-Mail zu versenden. Manche Vermieter möchten die Unterlagen direkt bei der Besichtigung, andere bitten Sie, diese nach der Besichtigung per E-Mail zu senden. Senden Sie in diesem Fall schnellstmöglich die benötigten Unterlagen an die angegebene Adresse, da Vermieter in der Regel schnell über Mieter entscheiden.
Tipp: Sie können Ihre Chancen auch erhöhen, wenn Sie Ihrer Bewerbungsmappe ein Anschreiben beifügen, in dem Sie sich und Ihre Familie sowie Ihre Situation in Deutschland kurz vorstellen und schildern Ihre Zukunftspläne (z. B. Sie beginnen bald mit einer Ausbildung oder einem Studium). Wenn Sie selbst nicht sehr gut Deutsch sprechen und deutschsprachige Freunde haben, empfiehlt es sich außerdem, die Kontaktdaten Ihrer deutschsprachigen Unterstützer anzugeben. Viele Vermieter befürchten, dass sie bei Problemen nicht mit nicht deutschsprachigen Mietern kommunizieren können. Deutschsprachige Unterstützer können sehr hilfreich sein.
Wo soll ich suchen?
Wohnungen werden in vielen Zeitungen und Zeitschriften inseriert, aber natürlich finden Sie im Internet noch viele weitere Anzeigen. Daher ist es am besten, die Suche online zu starten.
Es gibt viele Apartment-Websites, auf denen Sie Ihre Suche nach Mietpreis, Lage und anderen Kriterien filtern können. Anschließend können Sie sich die Suchergebnisse einzeln genauer ansehen. Viele Websites bieten auch die Möglichkeit, Benachrichtigungen einzurichten: Sie erhalten eine Nachricht an Ihre E-Mail-Adresse, sobald eine neue Wohnungsanzeige basierend auf Ihren Suchkriterien online geschaltet wird. Bei eBay Kleinanzeigen, Immobilienscout24 und mehr Auf der Website >> und Immonet können Sie viele Anzeigen finden und nach Ihren Kriterien suchen. Wenn Sie ein WG-Zimmer suchen, ist WG-gesucht eine mögliche Suchseite. Gerade bei der Suche nach einem Zimmer in einer WG lohnt es sich auch, auf universitären Schwarzen Brettern und verschiedenen lokalen Facebook-Gruppen nach einem passenden Zimmer zu suchen oder die eigene Nummer anzurufen.
In Online-Anzeigen finden Sie in der Regel Bilder der Wohnung und alle notwendigen Informationen zu den Mietkosten, Nebenkosten, möglichen Einzugsterminen und zur Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Normalerweise bevorzugen Vermieter den Versand von Nachrichten per E-Mail oder über die Website. Schreiben Sie in dieser Nachricht auch ein paar Sätze über sich selbst und bitten Sie höflich um einen Besichtigungstermin. Wenn Sie das Richtige gefunden haben, reagieren Sie schnell. Wählen Sie schnell den richtigen Mieter aus und Ihre Anzeige verschwindet sofort.
Wer kann mir bei der Wohnungssuche helfen?
In einigen Städten gibt es Organisationen, die Ihnen bei der Wohnungssuche helfen können. Suchen Sie Hilfe bei einem Nachbarschaftstreffen oder einem Club. Migrationsberatung für Erwachsene oder Jugendmigrationsdienste in Ihrer Nähe können Ihnen möglicherweise die Adressen von Treffen und Clubs geben. Fragen Sie auch Freunde und Bekannte, ob sie Ihnen helfen können, oder ob Sie jemanden kennen, der eine Wohnung vermietet oder einen Nachmieter für die Wohnung sucht. Je mehr Leute von Ihrer Suche erfahren, desto besser.
Sie können auch einen Immobilienmakler beauftragen, eine Wohnung für Sie zu finden. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie nur seriöse Makler beauftragen. Sie sollten erst zahlen, wenn eine Wohnung für Sie gefunden wurde und Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Für die erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung berechnen Makler in der Regel zwei Grundmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wie schütze ich mich vor Betrügern?
Viele Menschen suchen verzweifelt nach einer Wohnung und sind bereit, viel zu zahlen, um endlich eine zu bekommen. Betrüger nutzen diese Situation aus. Deshalb sollten Sie bei der Suche vorsichtig sein. Vor allem, wenn die Wohnung zu günstig ist oder Sie gebeten werden, vorab online Geld zu überweisen und Ihnen dann die Schlüssel zugesandt werden.Oder wenn Sie gebeten werden, bei der Besichtigung direkt eine Anzahlung in bar zu leisten. Wichtig: Führen Sie keine Zahlungen durch, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben.
Wenn Sie einen Makler beauftragen, geben Sie schriftlich die Höhe und den Zweck der Provision an. Bitte leisten Sie keine Zahlungen, bis beide Parteien diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wenn ein Immobilienmakler die richtige Wohnung für Sie findet, bezahlen Sie ihn einfach. Es gibt hier auch viele Betrüger, die sich als Immobilienmakler ausgeben, Ihr Geld nehmen und sich dann nie wieder bei Ihnen melden.
Wer zahlt die Miete, wenn ich kein eigenes Einkommen habe?
Wenn Sie finanzielle Unterstützung von einem Sozialamt oder einem Jobcenter erhalten, müssen Sie dies vor der Wohnungssuche klären. Das Sozialamt oder das Jobcenter zahlt nur dann einen bestimmten Betrag der Miete, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Sachbearbeiter eine schriftliche Bestätigung geben, dass Sie eine eigene Wohnung suchen können. Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen auch sagen, wie hoch die Miete sein darf und welche weiteren Anforderungen die Wohnung erfüllen muss. Die Höhe der zulässigen Miete ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Heizung und der Größe des Gebäudes ab. Darüber hinaus muss die Wohnung einerseits eine bestimmte Fläche haben und darf andererseits eine bestimmte Fläche nicht überschreiten. Viele Büros lehnen in der Regel auch Angebote für Zwischenmietverträge und Staffelmietverträge ab. Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, was auf Sie zutrifft.
Sobald Sie die Bestätigung von Ihrem Vermieter erhalten, bitten Sie ihn, Ihnen ein Mietangebot zu unterbreiten. Das Mietangebot muss alle Daten zum Büro der Wohnung und die Telefonnummer des Vermieters enthalten. Viele Ämter stellen auch Formulare zur Verfügung, die Sie Ihrem Vermieter geben können. Bitten Sie Ihren Sachbearbeiter um ein Formular. Nachdem der Vermieter das Mietangebot ausgefüllt hat, müssen Sie so schnell wie möglich zu Ihrem Sachbearbeiter gehen, damit dieser das Mietangebot prüfen und Ihnen oder Ihrem Vermieter versichern kann, dass die Gebühren bezahlt werden. Sobald Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zahlung der Gebühren erhalten haben, können Sie zu Ihrem Vermieter zurückkehren und den Mietvertrag unterzeichnen.
Was ist Wohngeld? Kann ich es haben?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu Ihrer Miete. Das Geld wird in der Regel an Personen ausgezahlt, die aus eigenem Einkommen ihre Miete nicht bezahlen können. Menschen haben also keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn der Staat ihre Miete bereits bezahlt hat. Dies gilt beispielsweise für Empfänger von Citizen Funds, BAföG, Sozialhilfe oder Erwerbsminderung.
Mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz können ab dem 1. Januar 2023 mehr Menschen Wohngeld beziehen. Das neue Wohngeld wurde verdoppelt. Durchschnittlich 180 Euro pro Monat bis durchschnittlich 370 Euro. Dies liegt zum einen daran, dass die Einkommensgrenzen, unter denen Sie Wohngeld beziehen können, erhöht wurden. Das Wohngeld deckt auch die Heizkosten ab. Dieses wird zum Wohngeld hinzugerechnet. Sie müssen keine zusätzlichen Gebühren beantragen. Dieses Geld hat nichts mit Heizkostenzuschüssen zu tun. Für die erste und zweite Phase des Heizkostenzuschusses gibt es zeitliche Begrenzungen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel „Hilfe bei steigenden Preisen.
Für einige Wohnungen gilt: Es handelt sich um eine „Klimakomponente“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Übergang zur Klimaneutralität keine negativen Auswirkungen auf Menschen mit geringem Einkommen hat. Das heißt: Sollte sich Ihre Miete durch klimaneutrale Sanierungen verteuern, erhalten Sie etwas mehr Geld. In diesem Fall gibt es beim Wohngeld zusätzlich einen „Klimaanteil“ von 40 Cent pro Quadratmeter.
Aktuell (Stand Januar 2023) haben diese Personen Anspruch auf Wohngeld:
- Menschen mit bescheidenem Einkommen, die bisher ihre gesamte Miete selbst bezahlt haben.
- Rentner
- Studierende, die kein BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Studierende, die keine Berufsausbildungsförderung erhalten können und nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
- Bezieher von Kurzarbeitergeld
Die Höhe, die Sie erhalten, hängt davon ab, mit wie vielen Personen und Personen Sie sich in Ihrem Umfeld befinden Zusammenleben. Auch die Höhe Ihres Gehalts und Ihrer Miete. Nutzen Sie den neuen Wohngeldrechner. Einen ungefähren Betrag können Sie beim Bundesministerium für Bau- und Wohnungswesen berechnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Wohngeld erhalten können, stellen Sie Ihren Antrag trotzdem. Nein zu sagen wird dir nicht schaden.
Wohngeld können Sie bei der Behörde an Ihrem Wohnort beantragen. Dies ist in der Regel die sogenannte „Wohngeldstelle“. Dort füllen Sie ein Bewerbungsformular aus. Sie können die richtige Behörde für Ihre Region finden, indem Sie online suchen. Geben Sie in der Suche den Begriff „Wohngeldstelle“ und den Namen Ihres Wohnortes ein. Anträge für jedes Bundesland finden Sie auf der Website wohgeld.org. Reichen Sie Ihre Bewerbung so früh wie möglich ein. Denn in der Regel dauert es einige Wochen, bis Sie Ihr Geld erhalten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel „Leben“.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten Sie Wohngeld nur in Ausnahmefällen.
Was ist sozialer Wohnungsbau?
Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, haben Sie das Recht, Sozialwohnungen zu mieten. Diese Wohnungen sind günstiger als andere Wohnungen, da sie vom Staat gefördert werden. Um eine solche Wohnung zu mieten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (WBS) bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Ein WBS weist nach, dass Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den WBS müssen Sie dem Vermieter bei der Besichtigung vorlegen. Weitere Informationen zum WBS finden Sie in unserem Kapitel „WBS“.
Ich möchte in einer Wohngemeinschaft leben
In einer Wohngemeinschaft teilt man eine Wohnung mit anderen Menschen. Jeder hat sein eigenes Zimmer, Bad und Küche werden jedoch gemeinsam genutzt. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu finden ist in der Regel einfacher als die Suche nach einer eigenen Wohnung, da nicht der Vermieter, sondern nur die Bewohner der Wohngemeinschaft überzeugt werden müssen. Zudem ist ein Zimmer günstiger als eine ganze Wohnung.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten, müssen Sie dem Amt Ihren Untermietvertrag und Ihren Hauptmietvertrag vorlegen. Viele Mitarbeiter wünschen sich auch die Bestätigung des Vermieters, dass der Hauptmieter das Zimmer untervermieten kann.
Wie erhöht man die Chancen, ein Haus zu besichtigen?
- Treffen Sie pünktlich zu vereinbarten Terminen.
- Ziehe dich ernst.
- Seien Sie gegenüber anderen Interessenten höflich.
- Auch wenn viel Verkehr herrscht, versuchen Sie, direkt mit dem Vermieter zu sprechen, um einen guten Eindruck bei ihm zu hinterlassen. Fragen Sie zum Beispiel nach der nächstgelegenen Schule oder betonen Sie, wie sehr Sie die Blumen in Ihrem Garten lieben. Besprechen Sie aber keine unangenehmen Themen, wie zum Beispiel Renovierungsarbeiten.
- Bereiten Sie einen Ordner mit allen Ihren Dateien vor.
Was muss ich beim Abschluss eines Mietvertrages beachten?
- Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig durch, bevor Sie ihn unterzeichnen. Wenn Sie selbst nicht gut Deutsch sprechen, bringen Sie bitte jemanden mit, der den Mietvertrag für Sie lesen kann.
- Notieren Sie bei der Wohnungsübergabe detailliert alle Schäden in der Wohnung und machen Sie Fotos davon. Andernfalls müssen Sie bei Ihrem späteren Auszug für diese Schäden aufkommen.
- Normalerweise müssen Sie unmittelbar nach Unterzeichnung des Mietvertrages eine Kaution für die Wohnung leisten. Vermieter können bis zu drei Grundmieten als Kaution hinterlegen, die Sie in dreimonatigen Raten begleichen können. Wenn Ihnen durch Schäden an der Wohnung keine Kosten entstehen, muss Ihr Vermieter Ihnen beim Auszug die Kaution (mit Zinsen) zurückerstatten.
Was muss ich im Mietvertrag nach der Unterzeichnung tun?
- Sie müssen sich beim Standesamt/Einwohneramt anmelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Polizeiliche Registrierung. In einigen Städten reicht die Einreichung eines Mietvertrags aus. In anderen Städten müssen Sie eine sogenannte „Wohnungsgeberbescheinigung“ vorlegen, die von Ihrem Vermieter bestätigt, dass Sie eingezogen sind.
- Benachrichtigen Sie die Einwanderungsbehörde so schnell wie möglich über Ihre neue Adresse. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden, müssen Sie dem BAMF außerdem unverzüglich Ihre neue Adresse mitteilen, da Ihnen sonst möglicherweise wichtige Korrespondenz des BAMF entgeht.
- Benachrichtigen Sie auch alle weiteren Behörden, an die Sie sich wenden müssen (Jobcenter, Sozialämter, Finanzämter…) sowie Ihre Bank, Versicherung etc. über Ihre neue Adresse.
- Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie keine Post verpassen, können Sie diese an die Deutsche Post senden und Pin Mail AG. Aber man muss dafür bezahlen.
- Sie müssen Ihre Wohnung bei Ihrem Stromanbieter anmelden. Strom ist nicht in der Miete enthalten, die Sie an Ihren Vermieter zahlen. Für die Anmeldung müssen Sie Ihrem Stromversorger Ihre Zählerstände (ab Übergabedatum) mitteilen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Wohnen“.
- Nationale Radiogebühren werden pro Haushalt erhoben und direkt Ihnen als Mieter in Rechnung gestellt. Sobald Sie sich bei der Registrierungsstelle angemeldet haben, erhalten Sie automatisch einen Brief per Post, der Sie darüber informiert, dass Sie sich für den Spendendienst registriert haben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Broadcast-Beiträge“.