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Attacken wegen ukrainischer Fahnen: 44-Jähriger verurteilt

Justitia:Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Attacken wegen ukrainischer Fahnen: 44-Jähriger verurteilt

Wegen ukrainischer Fahnen hatte ein deutsch-russischer Designer in Berlin einen Werkstattinhaber und eine Teilnehmerin einer Veranstaltung attackiert. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann am Mittwoch für diese Taten sowie eine versuchte besonders schwere Brandstiftung im Wohnhaus seiner Eltern zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Der 44-Jährige habe seine persönlichen Ansichten mit Gewalt durchsetzen wollen, das sei nicht hinnehmbar, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte hatte gestanden und Bedauern geäußert. 

Der Mann hatte laut Anklage im März 2022 in Berlin-Charlottenburg an einer Werkstatt eine ukrainische Fahne wahrgenommen und sich entschlossen, «es dem Eigentümer heimzuzahlen». Mit einem Verkehrsschild habe er auf das Holztor, die Fassade und schließlich auch auf den Inhaber eingeschlagen. Der damals 56-Jährige habe Schürfwunden erlitten. Das Gericht sprach den Angeklagten in diesem Fall der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung schuldig. 

Im Mai dieses Jahres hatte der Angeklagte eine Frau angespuckt, weil sie während einer Gedenkveranstaltung am sowjetischen Ehrenmal im Stadtteil Treptow eine ukrainische Flagge bei sich führte. Er habe sich in dem Fall der Beleidigung schuldig gemacht, so das Gericht. Zuletzt habe der 44-Jährige im August die Tür der elterlichen Wohnung in Brand gesetzt, weil diese keinen Kontakt zu ihm wünschten. Alle drei Taten seien «alkoholgeprägt», so der Richter. 

Der Angeklagte, der sich knapp drei Monate in Untersuchungshaft befand, hatte sich vor Gericht nicht explizit zu dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geäußert. Sein Verteidiger hatte erklärt, der 44-Jährige fühle sich «in dem Konflikt zwischen den beiden Ländern hin- und hergerissen – gepaart mit Alkohol». 

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Verteidigers. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Quelle: www.bild.de

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