Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Ob Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Hier erfahren Sie, welche Regeln für Sie gelten.
Wenn Sie kein Flüchtling sind, finden Sie nützliche Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis in unserem Kapitel „Einwanderung nach Deutschland“.
Kann ich eine Arbeitserlaubnis bekommen?
Ich befinde mich noch im Asylverfahren
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben bzw Mit einem Einreisenachweis ist Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt. Eine selbständige Tätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Um als Arbeitnehmer zu arbeiten, müssen Sie vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Asylsuchende, die seit 3 Monaten in Deutschland leben und nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland leben müssen, können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Wenn Sie noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen und minderjährige Kinder haben, können Sie A Eine Arbeitserlaubnis kann nach 6 Monaten erteilt werden. Wenn Sie keine minderjährigen Kinder haben und noch in der ursprünglichen Aufnahmeeinrichtung wohnen, können Sie nach 9 Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Wenn Ihr Asylantrag auf anderem basiert Gründe Bei Ablehnung der Gründe kann der Asylbewerber keine Arbeitserlaubnis erhalten. EU-Länder erkennen ihre Verantwortung an (Dublin-Verfahren) oder wenn sie aus einem „sicheren“ Herkunftsland stammen und ihre Asylanträge genehmigt wurden, nachdem Anträge nach dem 31. August 2015 abgelehnt wurden. DennDublin-FallVom BAMF abgelehnte Asylbewerber, die und seit neun Monaten in Deutschland sind sind berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Mehr über sichere Herkunftsländer erfahren Sie im Kapitel „Sichere Herkunftsländer“.
Wichtiger Hinweis: Ihre Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich nicht gültig, gilt jedoch für ganz bestimmte Tätigkeiten. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss ein Formular zu den Arbeitsbedingungen ausfüllen, das Sie selbst ausfüllen müssen Füllen Sie das „Antragsformular für eine Arbeitserlaubnis“ aus. Sind beide Formulare vollständig ausgefüllt, sollte sich die Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen melden. Sollten Sie keine Antwort erhalten oder abgelehnt werden, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle. Sie können auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Die Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie unter proasyl.de.
Ich habe einen toleranten Aufenthalt
Wenn Sie eine Duldung haben, ist Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt eingeschränkt. Eine selbständige Tätigkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Um als Arbeitnehmer zu arbeiten, müssen Sie vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde beantragen.
Personen mit einer Duldung können eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie sich seit 3 Monaten ohne Identitätsnachweis in Deutschland aufhalten. Bei längeren Aufenthalten in Deutschland ist die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung erforderlich. Wenn Sie weiterhin in der ursprünglichen Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, können Sie nach 6 Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Wenn Sie die Abschiebung wegen „Nichtkooperation oder Täuschung“ verhindern oder aus einem „sicheren“ Herkunftsstaat kommen und Ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wird. Mehr über sichere Herkunftsländer erfahren Sie im Kapitel „Sichere Herkunftsländer.
WICHTIG: Ihre Arbeitserlaubnis gilt nicht allgemein, sondern nur für ganz bestimmte Tätigkeiten. Ihr zukünftiger Arbeitgeber muss ein Formular zum Arbeitsplatz ausfüllen und Sie selbst müssen den „Antrag auf Arbeitserlaubnis“ ausfüllen. Wenn beide Formulare ausgefüllt sind, sollten sich die Einwanderungsbehörden innerhalb von zwei Wochen bei Ihnen melden. Sollten Sie keine Antwort erhalten oder abgelehnt werden, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle. Sie können auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Die Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie unter proasyl.de.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihr Asylantrag positiv entschieden wurde, Ihnen also der Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder Berechtigter zuerkannt wurde zum subsidiären Schutz Für den Schutzstatus können Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sein. Für deutsche Staatsangehörige gelten auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Regeln.
Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, Ihnen aber eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, weil das Land eine Abschiebung verbietet, entscheidet die Einwanderungsbehörde, ob Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Diese Informationen finden Sie auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder auf dem Zusatzblatt, das Ihnen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt wird.
Wichtig
Früher galt, dass Asylbewerber und Geduldete nur dann eine Arbeitserlaubnis erhalten konnten, wenn sie keinen deutschen oder EU-Bürger für die Arbeit finden konnten. Dies wird als „Prioritätsprüfung“ bezeichnet. Diese Regel existiert nicht mehr.