Arbeitnehmerrechte
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr komplex und es gibt viele verschiedene Gesetze, die das Thema regeln. Es ist jedoch wichtig, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu verstehen. Sie können Ihre Rechte nur geltend machen, wenn Sie Ihre Rechte kennen.
Was muss ich wissen?
Muss ich nach Feierabend für meine Vorgesetzten erreichbar sein?
Deine Endzeit gehört dir. Ihr Chef hat kein Recht, Sie außerhalb der Geschäftszeiten zu kontaktieren. Sie müssen also nicht ständig in Rufbereitschaft sein.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Unternehmen Bereitschaftsdienste anbietet und Ihnen dieser Dienst zugewiesen ist, gilt diese Regel nicht. Selbstverständlich müssen Sie in diesem Fall erreichbar sein. Im Dienst zu sein bedeutet, dass Sie nicht bei der Arbeit sein müssen, aber bei Bedarf jederzeit für die Arbeit erreichbar sein müssen.
Was soll ich tun, wenn ich krank und arbeitsunfähig bin?
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Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt Krankmeldungen.
Wer zahlt, wenn ich an einen Ort gehe, an dem Sie bei einem Arbeitsunfall verletzt werden?
Wenn Sie bei der Arbeit oder auf der Straße zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz verletzt werden, spricht man von einem „Arbeitsunfall“ oder „Wegeunfall“. In diesem Fall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Die Unfallversicherung wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Damit die gesetzliche Unfallversicherung die anfallenden Kosten tatsächlich übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Verletzten müssen schnellstmöglich zu einem sogenannten „Transportarzt“ gebracht werden. Ein „Transitarzt“ ist ein Arzt, der auf die Behandlung arbeitsbedingter Verletzungen spezialisiert ist. Am häufigsten ein Chirurg oder Orthopäde. Die Adressen von Ärzten in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Berufsgenossenschaft.
- Ihr Arbeitgeber muss einen Arbeitsunfall innerhalb von drei Tagen einer Berufsgenossenschaft melden. Der Tag des Unfalls zählt nicht.
Unfälle können passieren, wenn ein Arzt zu spät oder gar nicht aufgesucht wird oder wenn der Arbeitgeber einen Arbeits- oder Wegeunfall zu spät meldet. Versicherungsfragen.
Sobald die Berufsgenossenschaft informiert ist, übernimmt diese die Verantwortung für die Behandlung des Verletzten und übernimmt die Behandlungskosten sowie ggf. weitere Kosten, zum Beispiel bei längerer Arbeitsunfähigkeit des Verletzten Zeitspanne.
Darf ich neben meinem Hauptberuf noch anderen Tätigkeiten nachgehen?
Wenn Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen, spricht man von einer „Nebenbeschäftigung“. Ein Teilzeitjob könnte beispielsweise ein kleiner Job bei einem anderen Unternehmen sein oder Sie könnten versuchen, nebenbei ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Generell kann Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Nebenerwerb nicht verbieten. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die Sie bei einer Teilzeitbeschäftigung beachten müssen:
- Sie dürfen nicht für einen Konkurrenten arbeiten oder ein Konkurrenzunternehmen gründen.
- Während der Arbeitszeit, an Krankheitstagen oder im Urlaub dürfen Sie nicht Teilzeit arbeiten.
- Sie müssen darauf achten, dass es noch Pausen gibt.
Wenn in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag eine Eintragung vorgesehen ist, müssen Sie Ihren Nebenerwerb unbedingt schriftlich bei Ihrem Chef anmelden, wenn Sie Nebenerwerbstätigkeiten ausüben. Dies gilt für jede kleinere Tätigkeit, die Sie während der Arbeit ausführen. Wenn Sie Ihren Nebenerwerb trotz der Bestimmungen Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags verheimlichen, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine Entlassung. Eine Muster-schriftliche Anmeldung zur Teilzeitbeschäftigung finden Sie unter karrierebibel.de. Sie müssen Ihre Teilzeitbeschäftigung nicht anmelden, wenn dies nicht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist.
Kann ich von Vollzeit auf Teilzeit wechseln?
Teilzeit bedeutet, dass Sie sich nicht für 40 Stunden pro Woche anmelden müssen, aber weniger Stunden arbeiten müssen. Das bedeutet, dass Sie weniger bezahlt werden, aber mehr Freizeit haben.
Sie haben jedoch nur dann Anspruch auf eine Reduzierung Ihrer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle, wenn:
- Sie seit mehr als sechs Monaten bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind , und Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.
Wenn diese Anforderungen auf Sie zutreffen, kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag möglicherweise nachkommen. Sie können eine Teilzeitbeschäftigung nur dann ablehnen, wenn sie einen großen Einfluss auf Ihren Arbeitsablauf hätte.
Bevor Sie Ihre Bewerbung für einen Nebenjob einreichen, sollten Sie vor allem drei Punkte klären:
- Können Sie einen Nebenjob finanziell unterstützen? BMAS’ Teilzeitrechner.
- Welche Auswirkungen wird Teilzeitarbeit auf Ihre Rente haben? Je niedriger Ihr Einkommen, desto geringer ist Ihre Rente. Sie können Ihre Rente später beziehen. Hierzu können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Weitere Informationen zur Rente finden Sie in unserem Kapitel Renten in Deutschland.
- Ist es möglich, auf Antrag oder nach einer gewissen Zeit wieder auf eine Vollzeitstelle aufzusteigen? Der Wiedereinstieg in den Vollzeitberuf fällt vielen Arbeitnehmern oft schwer. Zu diesem Zweck wurde ein neuer sogenannter „Überbrückungsnebenjob“ eingeführt. Dieser „Überbrückungsnebenjob“ ermöglicht es Ihnen, eine Zeit lang Teilzeit zu arbeiten und dann automatisch in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. Allerdings haben Sie Anspruch auf diese „Übergangsteilzeit“ nur, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
Wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber für eine Teilzeitbeschäftigung bewerben möchten, können Sie dies unter finanztip.de Finden Sie eine Musteranwendung, die Sie nutzen können. Reichen Sie Ihre Bewerbung mindestens drei Monate vor der gewünschten Reduzierung auf Teilzeit ein. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen mindestens einen Monat vor Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht oder zu spät reagiert, gilt Ihr Antrag als genehmigt. Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ab, können Sie vor Gericht klagen. Allerdings sollten Sie sich vorab unbedingt beraten lassen.
Was ist eine Warnung?
Eine Abmahnung ist eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers. Mit einer Abmahnung weist er oder sie auf Ihr vertragswidriges Verhalten hin und warnt Sie, dass Ihnen weitere Konsequenzen drohen, wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern.Wenn Sie Ihr Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung nicht ändern, wird Ihnen in der Regel gekündigt.
Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen jedoch bestimmte Formalitäten erfüllt sein:
- Sie müssen die Abmahnung konkretisieren, d. h. Ihr unangemessenes Verhalten muss dort detailliert beschrieben werden.
- Sie müssen einen wesentlichen Verstoß gegen Ihren Arbeitsvertrag begangen haben. Kleinere Probleme rechtfertigen keine Warnungen.
- Warnungen müssen Ihnen schriftlich mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie glauben, dass eine Abmahnung unangemessen ist, haben Sie das Recht, eine schriftliche Antwort einzureichen. Ihre Gegendarstellung wird dann mit der Abmahnung in Ihrer Personalakte abgelegt. Sollte das Problem in Zukunft erneut auftreten, werden wir Ihre Gegendarstellung prüfen.
Wann kann mir gekündigt werden?
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel Kündigung.
Habe ich Anspruch auf Arbeitszeugnisse?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis Ihres bisherigen Arbeitgebers. Empfehlungsschreiben sind wichtig, wenn Sie sich in Zukunft auf andere Stellen bewerben. Viele Arbeitgeber möchten Ihre bisherigen Referenzen einsehen, um Sie und Ihre Fähigkeiten kennenzulernen. Allerdings enthalten Jobempfehlungen häufig versteckte Informationen, die für Laien nur schwer verständlich sind. Ein Zertifikat, das auf den ersten Blick gut klingt, kann tatsächlich eine schlechte Bewertung enthalten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Referenzen von einem Experten prüfen lassen. Wenn Ihr früherer Arbeitgeber Sie ungerecht beurteilt hat, können Sie ihn direkt bitten, dies zu ändern. Sollte er sich weigern, besteht die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen. Unterstützung finden Sie in der Beratungsstelle. Unter faire-integration.de können Sie nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
Kann ich während der Arbeitszeit auf das Internet zugreifen?
Generell gilt: Sie dürfen das Internet während der Arbeitszeit nicht privat nutzen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber erlaubt Ihnen dies ausdrücklich. Dies gilt sowohl für die Nutzung des Bürocomputers als auch für die eigene Smartphone-Nutzung. Sollten Sie während der Arbeitszeit dennoch privat das Internet nutzen, kann Ihr Arbeitgeber Sie abmahnen oder sogar fristlos entlassen. Bitte beachten Sie: In den Pausen dürfen Sie Ihr Smartphone nutzen.
Muss ich die Arbeitskleidung selbst bezahlen?
Wenn Sie aufgrund von Gesundheits- oder Arbeitsschutzbestimmungen bestimmte Schutzkleidung tragen müssen, muss Ihr Arbeitgeber die Schutzkleidung zur Verfügung stellen und die Reinigung bezahlen.
Sollte es sich um allgemeine Bekleidung – etwa Mäntel oder Uniformen in der Garderobe des Kundenbereichs – handeln, können Sie als Mitarbeiter*in für die Kosten verantwortlich sein.
Was passiert, wenn ich in einem „schwarzen“ Job arbeite?
Wenn Sie als Selbstständiger ohne Anmeldung arbeiten oder Ihr Arbeitgeber Sie nicht sozial- und krankenversichert anmeldet, spricht man von einer „Geheimtätigkeit“. Wer „schwarz“ arbeitete, wurde bar bezahlt und nicht besteuert. Allerdings verfügt sie auch nicht über die erbrachten Leistungen und kann keine rechtlichen Schritte gegen den Kunden einleiten, beispielsweise wenn dieser nicht wie vereinbart zahlt.
Schwarzarbeit ist illegal und gilt – je nach Schweregrad – als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird entsprechend geahndet. Wird Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit eingestuft, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Im Falle einer Straftat drohen Ihnen Geldstrafen von mehr als 50.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe. In manchen Fällen kann es deshalb zu einer Abschiebung kommen.
Eine Straftat begehen Sie auch, wenn Sie in einem „schwarzen“ Job arbeiten und zusätzlich Geld vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Hier drohen Geld- oder Gefängnisstrafen. Darüber hinaus werden Ihre Leistungen gekürzt oder gar nicht mehr gezahlt.
Bitte beachten: Wenn Sie gelegentlich kleinere Arbeiten für Verwandte oder Nachbarn erledigen und dafür nur einen geringen Geldbetrag erhalten, handelt es sich in der Regel nicht um eine „illegale Arbeit“. Der Übergang ist jedoch instabil und Sie sollten vorsichtig sein, wenn Sie einen so kleinen Gefallen annehmen.
Welche Rechte habe ich als schwangere Frau am Arbeitsplatz?
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel Schwangerschaft.
Wie kann ich trotz Arbeit mehr Zeit mit meinen Kindern verbringen?
Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt Elternzeit.
Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt – was soll ich tun?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter von Kollegen oder Vorgesetzten beleidigt oder belästigt werden. Wenn Ihr Kollege Sie schikaniert, sagen Sie es Ihrem Chef. Er ist verpflichtet, Ihnen zu helfen. Liegt das Problem bei Ihrem Chef, sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, einer Beratungsstelle oder einem Anwalt. Es ist wichtig, dass Sie das Mobbing möglichst objektiv schriftlich dokumentieren, in Form eines Tagebuchs. Dieses Dokument können Sie dann als Beweis Ihrem Chef, Betriebsrat oder Anwalt vorlegen.
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung? Unterstützung?
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber haben, können Sie sich an die Beratungsstelle des Projekts Faire Inklusion wenden. Die Mitarbeiter sprechen verschiedene Sprachen und unterstützen Sie kostenlos, wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter faire-integration.de. Mitarbeiter dort können Ihnen auch Anwälte empfehlen, wenn Sie rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber einleiten möchten.
Wenn Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat, können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden. Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern. Er achtet beispielsweise auf die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen. Informationen zu den Sprechzeiten des Betriebsrats finden Sie im Pausenraum oder am schwarzen Brett. Weitere Informationen zum Thema Betriebsräte finden Sie in unserem Kapitel Betriebsräte und Betriebsräte. Union.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Nationalität, sexuellen Orientierung, Ihres Geschlechts oder Ihres Alters diskriminiert wurden, können Sie sich an Antidiskriminierungsstelle des Bundes Kontaktinformationen. Sie erreichen uns telefonisch unter 030-18555 1855 montags von 13 bis 15 Uhr und mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr oder per E-Mail an beratung@ads .bund.de ist erreichbar. Sie sprechen Deutsch, Englisch und Arabisch.
Bitte beachten Sie: Sie können sich bei allen genannten Stellen anonym beraten lassen. Ihre Beschwerde wird von Ihren Vorgesetzten oder Kollegen nicht entdeckt, wenn Sie dies nicht wünschen.
Wichtig
Wenn Sie ein Problem mit einem Kollegen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vorgesetzten oder Arbeitgeber haben, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter faire-integration.de.