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Arbeiten im Gefängnis: Stundenlohn

Arbeiten im Gefängnis: Stundenlohn
Eine Mauer und ein Drahtzaun eines Gefängnisses.

Arbeiten im Gefängnis: Stundenlohn

Das Land Baden-Württemberg überprüft derzeit seine Vorschriften und rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Löhne von Inhaftierten, ausgelöst durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Arbeiten im Gefängnis wird besser bezahlt werden. Dieses Urteil erklärte es für verfassungswidrig, dass Gefangene weniger als zwei Euro pro Stunde verdienen, es sei denn, es liegt ein robustes Rehabilitationskonzept vor. Derzeit vergütet Baden-Württemberg seine Insassen mit Sätzen von etwa 1,53 bis 2,55 Euro pro Stunde, abhängig von ihren zugewiesenen Aufgaben, wobei höhere Sätze für diejenigen gelten, die sich in Sicherungsverwahrung befinden.

Im Juni erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von zwei arbeitenden Häftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen, in dem die geltenden Entschädigungsstrukturen für verfassungswidrig erklärt wurden. Infolgedessen ist die Landesregierung unsicher, ob und in welchem Umfang Anpassungen der Entschädigung für Gefangene in den bayerischen und nordrhein-westfälischen Haftanstalten erforderlich sind. Es steht jedoch fest, dass das Land innerhalb der nächsten beiden Jahre neue Konzepte für die Rehabilitation von Gefangenen entwickeln wird, wie es von der Justiz vorgeschrieben ist, was sich auch auf die Lohnpolitik auswirken könnte.

Arbeiten im Gefängnis / Foto: tadah / pixabay.com

Inhaftierte sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet

In Deutschland sind Inhaftierte gesetzlich zur Arbeit verpflichtet, aber der Mindestlohn gilt nicht für diese gemeinsamen Projekte zur Resozialisierung von Straftätern. Neben der finanziellen Vergütung erhalten Gefangene zusätzliche Urlaubszeit. Die Wirksamkeit der den Insassen zugewiesenen Aufgaben bei der Vorbereitung auf das Leben nach der Haftstrafe ist ein umstrittenes Thema unter den Gefangenen, Interessengruppen und insbesondere den Verfassungsrichtern.

Das Land erwägt derzeit die Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur Rehabilitation in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, um diese drängenden Anliegen anzugehen. Gleichzeitig laufen Bemühungen, das Problem gerechter Stundenlöhne anzugehen, was die Sinnhaftigkeit von länderübergreifenden Abkommen fördert. Die Justizausschüsse des Landes setzen sich aktiv mit dieser Angelegenheit auseinander, wobei Vertreter der Landesministerien, des Bundesjustizministeriums und der Bundesregierung zur Beratung zusammenkommen.

Die Uhr tickt zweifellos, wenn auch mit etwas Spielraum. Die Bundesländer haben bis Ende Juni 2025 Zeit, bestehende Gesetze zu überarbeiten, sind jedoch nicht verpflichtet, rückwirkende Entschädigungsregelungen umzusetzen.

Arbeiten im Gefängnis / Foto: dimitrisvetsikas1969 / pixabay.com

Arbeiten im Gefängnis: Inhaftierte erhalten 9% des durchschnittlichen Bruttoverdienstes

In Baden-Württemberg wird der Stundenlohn für Gefangene auf Grundlage des durchschnittlichen Bruttoverdienstes eines durchschnittlichen Arbeitnehmers im Vorjahr berechnet, wobei Inhaftierte lediglich neun Prozent dieser Summe erhalten. Ein gestaffeltes Vergütungssystem mit fünf Stufen umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, von einfachen bis hin zu äußerst komplexen Tätigkeiten. Das Grundgehalt kann mit zusätzlichen Zulagen ergänzt werden, darunter Härtefallregelungen, Überstundenzuschläge, leistungsbezogene Boni und Entschädigungen für ungünstige Arbeitszeiten. In der Gefängnisumgebung erstrecken sich die täglichen Arbeitszeiten in der Regel von 5 bis 7,5 Stunden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der geforderte Mindestlohn des Deutschen Gewerkschaftsbunds nicht erfüllt wird. Neben der Entlohnung der Insassen entstehen dem Staat zusätzliche Kosten für die Inhaftierten. Laut dem Justizministerium belaufen sich die Gesamtkosten für die Beschäftigung von Gefangenen, einschließlich der Personalkosten für sogenannte Werksdienste, der Arbeitslosigkeit der Insassen, der Versicherungskosten, der Energiekosten, der Bereitstellung von Arbeitskleidung, der Beschaffung von Maschinen und der Transportkosten, auf etwa 57 Millionen Euro. Im krassen Gegensatz dazu beliefen sich die Nettogehaltskosten im Jahr 2022 auf lediglich 9,8 Millionen Euro.

Nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie verzeichnen die Belegungsraten der Haftanstalten des Landes Baden-Württemberg wieder einen Anstieg. Geschlossene Haftanstalten beherbergen derzeit durchschnittlich 6.259 Häftlinge, die nahezu ihre maximale Kapazität von 6.352 Insassen erreichen, Stand Mai 2023. Im vergangenen Jahr gab das Ministerium durchschnittlich etwa 3.891 Insassen bekannt, die für den Betrieb der JVA zur Verfügung standen, begleitet von einem Umsatz von etwa 30 Millionen Euro.

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