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April-Beschluss: Universität Münster darf Namen ändern

Universität Münster
Blick auf das Fürstbischöfliche Schloss, Sitz der Westfälischen Wilhelms-Universität.

Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster darf einen Teil ihres Namens aufgeben. Der Hinweis auf Kaiser Wilhelm II. sollte entfernt werden. Über notwendige Änderungen der Grundordnung der Universität wird der Senat der Universität am 5. April entscheiden, heißt es in der Mitteilung. Nach einem mehrjährigen Prozess zur Aufarbeitung der Namensgeschichte wird die Universität als Universität Münster firmieren. Für die Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die jedoch nach einer Probeabstimmung im Senat in dieser Woche als sicher angesehen wurde.

Studenten haben den Prozess 2018 gestartet. Eine von Historikern geleitete Arbeitsgruppe erarbeitete daraufhin die Diskussionsgrundlagen zum Programm 2020. Wie sich herausstellte, schätzte Kaiser Wilhelm II. die Verbindung zur Universität Münster nicht. Auch Universitäten wurden nicht immer nach ihm benannt.

„Der Name Universität Münster ist keineswegs der kleinste gemeinsame Nenner, sondern ein positiver Vollname, hinter dem sich alle Gruppen der Universität versammeln können“, unterstreicht Senatspräsident Hinnerk Wißmann die Beschlussstellungnahme. Auch hier wird keine Grenze gezogen. „Der Umgang mit unseren Identitäten, einschließlich Wilhelms II., wird eine wichtige Aufgabe der Universität bleiben.“

Kanzler Johannes Wessels begrüßt Senatsbeschluss und tritt – eine entsprechende Entscheidung am 5. April vorausgesetzt – zügig zurück

Die 1771 gegründete Universität hat derzeit fast 46.000 eingeschriebene Studenten. Damit ist die Universität eine der größten in Deutschland. 1902 stellte der Kaiser die Universität wieder als Universität her, nachdem sie sie zu einer Hochschule herabgestuft hatte. Die Universität ist seit 1907 nach ihrem Gründer benannt.

1997 lehnte der Senat die Namensänderung ab. Allerdings gilt Wilhelm II. nach neuesten Erkenntnissen als „extrem militaristisch und nationalistisch, antislawisch und geradezu obsessiv antisemitisch“, wie die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht an den Senat im Jahr 2020 feststellte.

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