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Anwälte halten Haushaltsregulierung für verfassungswidrig

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages Sachsen-Anhalt hat eine Bestimmung der Landesregierung im Haushaltsplan 2023 als verfassungswidrig eingestuft. Unabhängige Anwälte stärken in einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten die Haushaltsgesetze der Landtage.

Hintergrund der Überprüfung ist ein Paragraf im Landeshaushalt, durch den die Landesregierung Zuschläge zugunsten von Unternehmen schaffen will. Die Zustimmung des Finanzausschusses ist ausreichend. Dies widerspricht jedoch aus Sicht des Legislativ- und Beratungsdienstes (GBD) den Grundsätzen, nach denen grundlegende Entscheidungen vom Parlament „als Ganzes“, dh im Plenum, getroffen werden. „Daher verstößt die vorgeschlagene Regelung aus Sicht der GBD wahrscheinlich gegen die Landesverfassung“, heißt es in dem Bericht.

In diesem Fall will die Landesregierung möglicherweise auch Geld für die Ansiedlung des US-Chipherstellers Intel in Magdeburg ausgeben. Das Finanzministerium hat die Kritik kürzlich zurückgewiesen und das Parlament voll engagiert gesehen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion forderte am Mittwoch die Landesregierung auf, den Paragraphen zu korrigieren. Finanzpolitischer Sprecher Olaf Meister sagte, der Blankoscheck des Landtags sei weder einer erfolgreichen großangelegten Einigung förderlich noch mit der Haushaltshoheit des Landtags vereinbar.

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