Hanno Berger, eine Schlüsselfigur im milliardenschweren Steuerskandal, will jahrelange Haftstrafen wegen Verfahrensfehlern vermeiden. Sein Anwalt Jürgen Graf geht in einer Berufung an den Bundesgerichtshof (BGH) davon aus, dass der Schuldspruch des deutschen Gerichts gegen Berger im Widerspruch zum Schweizer Auslieferungsbescheid von 2021 stehe. In diesem Fall würde das Urteil der Landgerichte Bonn und Wiesbaden aufgehoben und Berger könnte gehen, sagte Graf. Neben dem Auslieferungsaspekt brachte der Verteidiger noch weitere inhaltliche Punkte vor, um vor dem BGH erfolgreich zu sein.
Berger ist die berühmteste Person, die für den Skandal um Steuerhinterziehung bei Samenvorräten im Zusammenhang mit dem Deal verantwortlich ist. Der 72-Jährige floh Ende 2012 vor der deutschen Justiz in die Schweiz und konnte sich in Deutschland jahrelang einem Prozess entziehen. Im Februar 2022 wurde er nach Deutschland überstellt, wo er vom Landgericht Bonn zu acht Jahren Haft und vom Landgericht Wiesbaden zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Die Steuerausfälle aus Bergers Vorgehen wurden in der Bonner Klage auf 276 Millionen Euro und in Wiesbaden auf 113 Millionen Euro geschätzt.
Die beiden Urteile gegen Berger könnten dann zur Gesamtstrafe verrechnet werden. Anschließend drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis. Damit dies geschieht, muss das Urteil jedoch rechtskräftig sein. Berger sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Prungersheim ein und hat nach Angaben seines Anwalts gesundheitliche Probleme. Es war nicht sofort klar, wann das Bundesgericht über die Berufung gegen Bergers Verurteilung entscheiden würde.
Graff verwies in seiner Argumentation auf das „Prinzip der Partikularität“, wonach eine Verurteilung nur innerhalb des im Auslieferungsbescheid festgelegten Rahmens erfolgen könne. Genau das vermutet Graf, ehemaliger BGH-Richter und zuletzt Vizepräsident des Ersten Strafsenats. Denn die im Schweizer Urteil genannten Vorwürfe der Täuschung und böswilligen Absicht, Merkmale wie „Common-Law-Betrug“, die für die Auslieferung ausschlaggebend sind, kommen im Bonner Urteil überhaupt nicht vor.
“Es ist daher zweifelhaft. Ob dem Auslieferungsbescheid in der Schweiz entsprochen wurde.” Das Wiesbaden-Urteil ist noch nicht schriftlich festgehalten. In der Schweiz ist Steuerhinterziehung kein Auslieferungsgrund, wohl aber Betrug Staatsbetrug – das ist es. Graf argumentiert, dass die Auslieferung nicht hätte stattfinden dürfen, wenn es im deutschen Urteil im Nachhinein nur um Steuerhinterziehung und nicht um den Gewohnheitsrechtscharakter des Betrugs gegangen wäre.
Berger war es verhaftet. Gilt als treibende Kraft hinter den Architect- und Cum-Ex-Deals, mit denen Banken und Investoren das Land um mindestens 10 Milliarden Euro betrogen haben. Rund um den Dividendenstichtag, mit („Cum“) und ohne („Ex“) Dividenden Aktien im Recht flossen zwischen mehreren Akteuren hin und her. Nach dem Ende des Chaos erstatteten die Steuerbehörden überhaupt nicht gezahlte Kapitalertragssteuern. Im Jahr 2012 wurde die Steuerschlupfloch gestopft. Lange Zeit wusste man nichts davon Der Samenhandel Ob er unmoralisch oder illegal ist. Im Jahr 2021 wird das Bundesgericht ihn als Steuerhinterziehung einstufen.