zum Inhalt

Anwalt Ballweg will vor Bundesverfassungsgericht ziehen

«Querdenken»-Initiator Michael Ballweg
Michael Ballweg, Initiator der Initiative «Querdenken», spricht bei einer Protestkundgebung auf dem Cannstatter Wasen.

Aufgrund der Inhaftierung von Michael Ballweg, dem Initiator des “Querdenkens”, will sein Anwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Deutschlands oberstes Gericht soll die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) überprüfen, die Haft länger als sechs Monate fortzusetzen, heißt es in einer am Samstag in Stuttgart veröffentlichten Erklärung. „Für den nächsten Schritt der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine Verfassungsbeschwerde erforderlich.“

Die Anwälte bemängelten, dass der Richter wiederholt die Haftverhandlungen absagte, während Ballweg seinen Fall nicht angemessen darlegen konnte. „Aus Sicht der Verteidigung ist dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und scharf zu kritisieren.“ Erst vor wenigen Tagen hatte das Landgericht Stuttgart die Freilassung des 48-Jährigen erneut verweigert.

Das Landgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass Ballweg weitere sechs Monate in Untersuchungshaft bleiben muss. Bei Fluchtgefahr besteht nach derzeitigem Sachstand weiterhin ein dringender Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs und des versuchten Geldwäscheversuchs. Seit der Festnahme am 29. Juni führt die Staatsanwaltschaft “die Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit und Zügigkeit”.

Die Bewegung „Querdenken“ hat sich während der Pandemie von Stuttgart aus in viele deutsche Städte ausgebreitet. Immer wieder haben Unterstützer öffentlich gegen politische Maßnahmen zur Eindämmung des Virus demonstriert. Auch Polizisten und Medienvertreter wurden angegriffen. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene auf verfassungsfeindliche Ansichten, Verschwörungstheorien und Antisemitismus.

Kommentare

Aktuelles