Jüdische Studenten und Hate Aid haben den SMS-Dienst vor dem Landgericht Berlin wegen antisemitischer Nachrichten auf Twitter verklagt. Die Zivilklage soll klären, wie weit die Pflicht zur Entfernung von Hassmaterial geht und ob Kunden Verstöße gegen die AGB abstellen können. Das teilte die European Union of Jewish Students and Hate Aid am Mittwoch, zwei Tage vor dem Holocaust-Gedenktag, der jedes Jahr am 27. Januar begangen wird, in Berlin mit.
Das Jüdische Zentralkomitee begrüßte die Ankündigung. „Die Klage ist ein notwendiger Schritt im Kampf gegen Hassreden“, sagte ZK-Vorsitzender Josef Schuster in Berlin. Jeder Nutzer sozialer Medien muss vor Hass, Hetze und Holocaustleugnung geschützt werden. „Der Plattformbetreiber muss seinen vertraglichen Pflichten nachkommen.“
In der Klage warfen zwei Klägergruppen Twitter konkret vor, sechs „antisemitische und rechtswidrige Kommentare“ nach Einreichung einer Beschwerde nicht entfernt zu haben. Dies widerspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin erklärte das Unternehmen, dass es keine Androhung von Gewalt oder Aufstachelung zu Hass tolerieren würde. In dem wegweisenden Fall geht es darum, ob Kunden die Regeln in ihren Verträgen mit dem Netzwerk rechtlich durchsetzen können.
Sollte dies der Fall sein, könnten Nutzer laut den Klägern künftig vor Gericht dafür kämpfen, dass bestimmte Kommentare entfernt werden, und selbst wenn sie dies täten, wären ihre Rechte nicht persönlich betroffen. „Bisher waren die Nutzer einer willkürlichen und undurchsichtigen Moderationspraxis ausgesetzt”, sagte das Studentenwerk. Hate Aid fügte hinzu: „Wir denken, dass Twitter tun muss, womit sie in ihren Nutzungsbedingungen prahlen – kriminelle antisemitische Sprache entfernen, Und macht die Plattform für Juden sicher.“
Von Twitter kam zunächst keine Reaktion.