Ein mehrfach vorbestrafter 52-jähriger Mann wurde am Dienstag vom Landgericht Frankfurt nach einer Reihe von Anlagebetrügereien zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht ermittelte sechs Einzeltaten mit einem Gesamtschaden von mehr als 150.000 Euro. Der Mann, der 2013 wegen eines ähnlichen Verhaltens, das weitaus größeren Schaden verursachte, zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde, hat den Insassen angeblich lukrative Gefängnisinvestitionen mit einer jährlichen Rendite von bis zu 100 Prozent angeboten. Nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis sahen die Anleger ihr Geld jedoch nie wieder (AZ 7310 Js 211764/20).
Das leichtgläubige Verhalten der Anleger wurde bei der Reduzierung der Strafen berücksichtigt. Der maximale Personenschaden beträgt ca. 50.000 €. Der Angeklagte hat vor Gericht wahrheitsgemäß gestanden. Die eingezahlten Gelder, die eigentlich in Aktien und Optionen investiert werden sollten, nutzte er für persönliche Zwecke. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.