Die Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und einen mutmaßlichen Komplizen wegen angeblicher Weitergabe geheimer Informationen an den russischen Geheimdienst FSB strafrechtlich verfolgt. Wie die Karlsruher Behörden mitteilten, klagte sie den beiden Deutschen zwei besonders schwere Verbrechen des Landesverrats an. Über die Zulassung der Anklage und gegebenenfalls eine Verhandlung muss das Berliner Berufungsgericht entscheiden. Darüber hatten bereits „Süddeutsche Zeitung“, WDR, NDR und andere Medien berichtet.
BND-Mitarbeiter Carsten L. wurde am 21. Dezember letzten Jahres in Berlin festgenommen und inhaftiert. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im vergangenen Jahr soll er während seiner Tätigkeit für den BND gewonnene Informationen an Russland weitergegeben haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft handelte es sich bei den überwachten Informationen um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches.
Deutschlands oberste Staatsanwälte gehen davon aus, dass L. im vergangenen September und Oktober zweimal neun interne Dokumente aus der Bundesanwaltschaft an den BND-Arbeitsplätzen in Berlin und in Pracher bei München gestohlen hat. Das Dokument wurde ausgedruckt oder fotografiert. Die Datenerhebung erfolgte auf Basis technischer Informationen – nähere Angaben machte die Bundesanwaltschaft nicht.
Im Januar verhaftete die US-Staatsanwaltschaft Arthur E. als mutmaßlichen Komplizen. Es heißt, die Deutschen hätten die geheimen Informationen, die L. erschnüffelt hatte, nach Russland gebracht und dort den Geheimdiensten übergeben. Beamte des Bundeskriminalamtes nahmen ihn bei der Einreise in die USA am Flughafen München fest. Die Untersuchung des Vorfalls soll in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und mit Unterstützung der US-Bundespolizeibehörde FBI erfolgen.
Gebühr: Carsten L. 450.000 €
Der aktuellen Meldung zufolge soll das FSB an Carsten L. und an Arthur E. 450.000 € gezahlt haben. Eine Bearbeitungsgebühr von at mindestens 400.000 €. L. Helfen Sie E. Gehen Sie bei der Wiedereinreise durch den Zoll. Die beiden kennen sich seit Mai 2021 und trafen einen Russen, der im vergangenen September Kontakt zum FSB aufnahm. Die Bundesanwaltschaft gab außerdem an, dass E. mehrmals nach Moskau gereist sei, um an Besprechungen teilzunehmen.
Nach dem Strafgesetzbuch ist Landesverrat besonders schwer und kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren und einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Dies gilt per Definition beispielsweise dann, wenn der Täter seine Verantwortungsposition mit besonderen Pflichten zum Schutz von Staatsgeheimnissen missbraucht.
Kollusion bedeutet, dass bei mehreren Personen jeder als Akteur bestraft wird. Menschen begehen gemeinsam Verbrechen.
Der BND ist der deutsche Auslandsgeheimdienst. Es informiert die Bundesregierung über Entwicklungen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung. Dort arbeiten rund 6.500 Menschen.
Berichten zufolge haben die Komplizen bereits ausgepackt
Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung, des WDR und des NDR hat L. zu den Vorwürfen geschwiegen. E. hingegen erklärte den Ermittlern alles. Ein russischer Unternehmer soll den russischen Föderalen Sicherheitsdienst kontaktiert haben. Er versprach sich eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Die übermittelten Informationen betrafen den Standort amerikanischer Raketenwerfer und Einzelheiten zu deutschen Luftverteidigungssystemen.
Dem Bericht zufolge wird der Prozess wahrscheinlich größtenteils hinter verschlossenen Türen geführt, da viele der Informationen vertraulich sind. als Geheimnis. Auch gegen mehrere BND-Mitarbeiter wurden wegen möglicher Verstöße gegen Dienstvorschriften Disziplinarmaßnahmen verhängt.
Im August dieses Jahres nahmen Ermittler des Bundeskriminalamtes außerdem einen Mitarbeiter des Beschaffungsdienstes der Bundeswehr in Koblenz fest. Die Angeklagten sollen für ausländische Geheimdienste gearbeitet haben. Die Bundesanwaltschaft erklärte damals, er habe ab Mai 2023 mehrfach „proaktiv“ Kontakt mit dem russischen Generalkonsulat in Bonn und der russischen Botschaft in Berlin aufgenommen und seine Kooperationsbereitschaft zum Ausdruck gebracht. Er übermittelte Informationen aus seiner beruflichen Tätigkeit – „um sie an russische Geheimdienste weiterzuleiten“.