Wegen eines Verdachts auf Vogelgrippe halten Züchter entlang der Ka im Kreis Reutlingen ab Samstag ihr Geflügel in Stallungen. Alternativ sollten sie geeignete Netze aufstellen, um Wildvögel vom Kontakt fernzuhalten. Die Regelung gilt bis zum 31. März, wie ein Sprecher des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums am Freitag mitteilte.
Die Krankheit wurde Anfang Januar bei Standschwänen im Kreis Tübingen nachgewiesen. Mittlerweile wurde das Virus auch bei anderen Wildvögeln nachgewiesen. In Tübingen gilt seit dem 5. Januar ein ähnlicher Erlass für die gesamte Region.