- Wanderfische aus anderen Bundesländern müssen in Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern die Fischereigebühr zahlen. Sie müssen die Gebühr bezahlen, auch wenn sie bereits an ihrem Wohnort in ihrem Bundesland gezahlt haben. Dies besagt das neue Fischereigesetz von Mecklenburg-Vorpommern, das der Landtag in Schwerin ohne Widerspruch am Donnerstag verabschiedet hat. Die SPD und Linke Fraktionen haben in den Ausschussberatungen über den Entwurf des Gesetzes diesen neuen Einnahmequelle vorgeschlagen.
Gastanglerabgabe - Angler aus anderen Bundesländern werden zur Kasse gebeten
Erheblich mehr Einnahmen erwartet man
Die zusätzlichen Einnahmen werden auf rund €600.000 jährlich geschätzt - laut aktueller Informationen sollen die lokalen Angler etwa €900.000 ausgeben. In Zukunft stehen jährlich etwa €1,5 Million aus der Fischereigebühr für die Pflege von Gewässern und Besatzung mit Jungfischen zur Verfügung.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Fischereigebühr derzeit €10 jährlich nach Angaben des Ministeriums. Wer kein Anglerpermit hat und in MV während seiner Freizeit angeln will, muss seit langer Zeit eine Touristengebühr von €24 für 28 Tage bezahlen, die angemietet und im Ausland wohnhaft ist. Laut Ministerium ist die Fischereigebühr in dieser bereits enthalten, also bleibt das unverändert.
Rechtfertigung: Andere Bundesländer tun es auch
Das Vorgehen wird dadurch rechtfertigt, dass Schleswig-Holstein mehrere Jahre lang eine Fischereigebühr für Angler eingeführt hat, die bereits in ihrem Wohnort in diesem Kalenderjahr eine Fischereigebühr gezahlt haben. Hamburg hat eine Gebühr für Gastangler im Zusammenhang mit der neuesten Fischereigebührennovelle eingeführt. Nordrhein-Westfalen und Bayern planen das.
Das Gesetz bringt weitere, kleinere Änderungen mit sich. Das Anglerpermit kann während einer Kontrolle digital vorgezeigt werden. Zusätzlich müssen junge Menschen sich bei der Fischerei identifizieren und ihr Anglerpermit während einer Kontrolle vorzeigen.
- Trotz Protesten von Anglern aus anderen Bundesländern können diese in Mecklenburg-Vorpommern während ihrer Freizeit in Schwerin die Fischereigebühr zahlen müssen, wie das Parlament ein neues Fischereigesetz ähnlich dem in Schleswig-Holstein und Hamburg verabschiedet hat.
- Angler aus anderen Bundesländern, die in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen, sollten darauf achten, dass fast alle Bundesländer Planungen zur Einführung einer Fischereigebühr für Gastangler haben, ähnlich der €10 jährlichen Gebühr in MV für heimische Angler, als Mittel zur Erzeugung zusätzlicher Einnahmen und zur Erhaltung der Fischbestände in ihrer Freizeit.
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