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Angeklagter muss wegen tödlichen Fußtritts in Haft

Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.

Wegen eines tödlichen Fußtritts in einer Gaststätte im ostwestfälischen Steinhagen ist ein 47-Jähriger zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bielefeld sah es in seinem Urteil am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember 2022 einen 51-Jährigen so wuchtig unter das Kinn getreten hatte, dass er rücklings stürzte und sich beim Aufprall mit dem Hinterkopf auf dem Boden einen Schädelbruch zuzog. Der Mann war zwei Wochen nach dem Vorfall auf einer Weihnachtsfeier an den Folgen der Kopfverletzungen gestorben. Das Landgericht ging daher wie die Anklage von gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Der Überzeugung der Richter zufolge war der zum Tatzeitpunkt betrunkene Angeklagte im Anschluss an die Feier mit einem anderen Besucher in einen handfesten Streit geraten. Der 51-Jährige hatte wohl schlichtend eingreifen wollen und im Gerangel seine Brille verloren. Diese suchend war er in die Hocke gegangen als ihn der Tritt unerwartet traf. «Das war ein Tritt wie beim Elfmeter», hatte sich der im Prozess maßgebliche Zeuge erinnert.

Das Gericht nannte den Tritt anlasslos und brutal. Die Richter rechneten es dem Angeklagten aber strafmildernd an, dass er zur Tatzeit schwer alkoholisiert und in seinem Leben bis dahin noch nicht mit Gewalttaten aufgefallen war.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, sich nur noch an einen Angriff erinnern zu können, gegen den er sich zur Wehr gesetzt habe. Von einem Fußtritt wisse er nichts. Er habe das Opfer auch nicht gekannt.

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