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Angeklagter bekennt sich schuldig, Kinderpornografie verbreitet zu haben

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia.

Der Angeklagte im Prozess wegen Bandenverbreitung von Kinderpornografie hat am Freitag vor dem Landgericht Bielefeld ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Die Vorwürfe sind richtig“, sagte der 34-Jährige. Er merkt, dass das, was er macht, große „Scheiße“ ist und dass Schicksal dahintersteckt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, als Bandenmitglieder Ende Februar 2021 zwei Plattformen im Darknet installiert zu haben, auf denen Nutzer Bilder und Videos der schlimmsten Verbrechen austauschen konnten.

Der Bielefelder wurde 2013 wegen Besitzes von Kinderpornografie festgenommen und verurteilt. Nun erklärt er, dass er 2018 wieder Lust habe, solche Dokumente zu sammeln. Ende 2021 kam er durch einen Chat im Dark Web auf die Idee, selbst ein solches Angebot zu installieren. Technische Herausforderungen und Benutzererkennung sind seine Motivationen, sagte er.

Der 34-Jährige richtete auf einem ukrainischen Server, der bis zum 5. Januar 2022 nicht erreichbar war, zwei Chatrooms ein und beging schwerste Verbrechen. Anfang Januar 2022 behauptete der Angeklagte, er habe Skrupel gehabt und den Dienst eingestellt. Aber im Februar war er wieder verfügbar – wahrscheinlich aufgrund eines Serverneustarts. Der gesamte Dienst wurde von der Beklagten erst am 30.03.2022 deinstalliert und sämtliche Daten gelöscht.

Dieser externe Vorgang wurde durch einen Zeugen des Bundeskriminalamts, der zentralen Anlaufstelle des Bundeskriminalamts für Cyberkriminalität, bestätigt. Zeugen werden auch über die pädophilen Neigungen des Angeklagten aussagen. Während des Prozesses, der am 26. Januar fortgesetzt wird, wollte sich der 34-Jährige nicht äußern.

Der Angeklagte aus Bielefeld ist durch Hinweise aus den USA in den Fokus der Ermittler geraten. Zunächst übernahm die bayerische Cybercrime-Behörde die Angelegenheit, die dann an die Cybercrime-Zentrale der Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet wurde.

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