Nach dem Tod eines 19-Jährigen in Schkeuditz bei Leipzig hat der Angeklagte nach Verlesung seiner Plädoyers erneut vor Gericht gesprochen. „Die Verantwortung für seinen Tod zu tragen, wird mich mein Leben lang begleiten“, sagte der zur Tatzeit 20-jährige Mann am Mittwoch dem Landgericht Leipzig. Er sagte, es tue ihm unbeschreiblich leid, den Tod des Opfers verursacht zu haben. Ein Urteil wird am Freitag erwartet.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. Januar letzten Jahres einen 19-jährigen Bekannten durch Schüsse ins Gesicht getötet zu haben. Anschließend soll er die Toten in einem Graben versteckt haben. Nach der Tat soll der Angeklagte an einer polizeilichen Suchaktion teilgenommen und Beamte zur Leiche des 19-Jährigen geführt haben.
Am Montag beantragte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine zwölfjährige Jugendhaftstrafe. Dem Plädoyer zufolge war er gierig und heimtückisch und tötete das Opfer kaltblütig, um an das im Besitz des Opfers befindliche Marihuana zu gelangen. Anschließend wollte er die Medikamente weiterverkaufen, um Schulden aus früheren Drogengeschäften zu begleichen.
Durch die Verlesung der Anklageschrift wies der Verteidiger des Angeklagten die Behauptung zurück, sein Mandant habe einen Mord geplant. Aus Sicht seines Mandanten gab es keinen Grund, den 19-Jährigen zu töten. So konnte er mit Hilfe seiner Opfer ein Drogengeschäft aufbauen. Nach Angaben der Verteidigung machte der Angeklagte während der siebenmonatigen Hauptverhandlung unterschiedliche Angaben zu den Taten, weil der junge Mann seine Rolle bei den Taten verschleiern wollte. Laut Verteidigern ist dies in solchen Fällen keine Seltenheit.
Allerdings sei seinem Mandanten vorzuwerfen, das Opfer fahrlässig getötet zu haben, hieß es. Sie handelten auch unter Verstoß gegen das Waffengesetz in großen Mengen mit Drogen. Der Verteidiger betonte, dass die konkrete Verurteilung im Ermessen des Richters liege, weshalb kein Antrag an das Gericht gestellt wurde.