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Anfang Februar sollen die Corona-Arbeitsschutzbestimmungen in Kraft treten

Hubertus Heil
Arbeitsminister Hubertus Heil will das Ende der Vorgaben zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz vorziehen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Mandate zur Verhinderung von Corona-Infektionen am Arbeitsplatz bereits zum 2. Februar beenden, zwei Monate früher als geplant. Das geht aus den am Donnerstag in Berlin bekannt gegebenen Verordnungsentwürfen des Ministeriums hervor.

Dieser Schritt erfolgte aufgrund „eines stetigen Rückgangs der Häufigkeit und Schwere von SARS-CoV-2-Coronavirus-Infektionen“ und einer „insgesamt günstigen Prognose für den Verlauf der mittel- bis langfristigen Infektion“. Daher sind „derzeit im Allgemeinen betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen bundesweit nicht erforderlich, um das Risiko einer arbeitsbedingten Infektion zu minimieren“. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird aufgehoben. h2>

Die COVID-19-Arbeitsschutzverordnung wurde Anfang Oktober 2022 aktualisiert und befristet bis einschließlich 7. April dieses Jahres, wonach Arbeitgeber im Rahmen des Hygienekonzepts bisher verpflichtet sind Homeoffice begutachten und Jobmöglichkeiten für Beschäftigte testen: Die Verpflichtung für Unternehmen, Tests und Homeoffice anzubieten, lief im vergangenen März aus.

Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wird am 2. Februar dieses Jahres aufgehoben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte die Nachricht vergangene Woche mit und stellte fest, dass sich die Pandemielage stabilisiert habe.Die Bundesregierung könne die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen.

Bezüglich der Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die besagen: „Nicht bindende Vorgaben für den betrieblichen Infektionsschutz, unverbindliche Empfehlungen, die Unternehmen und Verwaltungen im Falle eines erneuten Infektionsgeschehens lokal oder in einer bestimmten Branche ersetzen, also praktikabel und effektive Umsetzung umgesetzt werden können. Operative Maßnahmen ».

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