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An 75 niedersächsischen Schulen wird Islam unterrichtet

Islamischer Religionsunterricht
Schüler und Schülerinnen nehmen am islamischen Religionsunterrichts teil.

Zehn Jahre nach der Einführung als reguläres Unterrichtsfach wird islamische Religion mittlerweile an 75 niedersächsischen Schulen unterrichtet. Das gab das Kultusministerium Hannover auf Anfrage bekannt. Mindestens zwölf muslimische Studierende jeder Lerngruppe müssen zusammenkommen, um das Fach zu studieren. Hierzu können mehrere Jahrgänge oder benachbarte Schulen zusammengelegt werden.

Von 2003 bis 2013 führte Niedersachsen einen Schulpiloten zur Einführung des islamischen Lehrplans durch. Das Fach wurde erstmals im Schuljahr 2013/14 in der Grundschule eingeführt und ein Jahr später schrittweise in der Sekundarschule eingeführt, beginnend mit Schülern der 5. Klasse.

Der Staat hat derzeit 3.380 Schüler (Schuljahr 2022 /23), die von 52 Islamlehrern unterrichtet werden. Das bedeutet, dass es mit mehr als 9.000 evangelischen Lehrern und etwa 4.000 katholischen Lehrern deutlich weniger Islamunterricht als christlichen Religionsunterricht gibt. Dies kommt jedoch häufiger vor als in anderen Religionen: Die nationale orthodoxe Kirche hat zwei Lehrer, während das Judentum und die alevitischen Religionen jeweils nur einen Lehrer haben.

Die Zahl der Schulen, die islamische Fächer anbieten, ist in letzter Zeit zurückgegangen. Im Schuljahr 2020/21 sind noch 95 Schulen im Schulbetrieb, statt 75 zwei Jahre später. Auch die Studierendenzahlen schwanken. Im Schuljahr 2017/18 erhielten mehr als 4.000 Kinder und Jugendliche Islamunterricht, rund 600 mehr als im Vorjahr.

„Islamische Religion als Fach bietet muslimischen Schulkindern die Möglichkeit, in landesweiten Klassenzimmern etwas über Religion zu lernen und dabei kritisch und konstruktiv über den Lebenskontext in westlichen Gesellschaften nachzudenken, in denen oft noch immer überwiegend Christen leben“, sagte das Ministerium. Ziel ist die Entwicklung der religiösen Urteilsfähigkeit.

Danach werden die Kurse von „besonders qualifizierten Lehrkräften und Angehörigen der Universität“ verfasst. Nach Angaben des Ministeriums werde das Land eine Empfehlung des Ministeriums annehmen Beirat. Die Lehrkräfte sind alle Muslime und verfügen ebenso wie Kollegen anderer Religionen über eine Lehrbefugnis ihrer Religionsgemeinschaft.

Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft besteht grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist jedoch möglich Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Wenn Ihre eigene Religionszugehörigkeit nicht angegeben ist, können Sie Kurse in anderen Religionszugehörigkeiten belegen. Wer keinen Religionsunterricht nimmt, muss Werte und Normen belegen.

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