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Amtsmissbrauchsprozess Ende März: Priester müssen erscheinen

Am 28. März soll vor dem Landgericht Traunstein eine Zivilklage des Missbrauchsopfers gegen Vertreter der katholischen Kirche verhandelt werden. „Der angeklagte Priester und ein informierter Vertreter der angeklagten Erzdiözese wurden zum persönlichen Erscheinen aufgefordert“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Dies wurde zuvor von vielen Medien berichtet.

Bei dem Kläger handelt es sich um einen Mann, der behauptet, von einem Pfarrer in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein – ein vorbestrafter und Wiederholungstäter. Seine Zivilklage, die sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Verdächtige: den mutmaßlichen Täter, den Erzbistum und ehemaligen Erzbischof Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Das Bistum selbst hat den Weg für den Prozess freigemacht. Das Bistum machte vor einer Woche klar, dass es sich nicht auf die Verjährung berufen wolle. „Das Erzbistum ist bereit, dem Kläger eine angemessene Entschädigung für das Leiden zu zahlen und für weitere Schadensersatzansprüche eine angemessene Lösung zu finden“, teilte das Erzbistum mit.

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