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Ampel schlägt Wahlrechtsreformentwurf vor

Bundestag
Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages.

Die Ratsfraktion Ampel hat einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform eingebracht, der die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 reduzieren würde. Die Parlamente sind aufgrund von Suspendierungen und Entschädigungsmandaten von dieser Standardgröße auf zuletzt 736 Abgeordnete gewachsen.

Die Gesetzentwürfe von Sozialdemokraten, Grünen und Liberaldemokraten sehen nun vor, dass es künftig keine Aussetzungs- und Ausgleichsaufgaben mehr geben wird. Dies könnte dazu führen, dass direkt gewählte Abgeordnete aus Wahlkreisen keinen Sitz im Bundestag haben.

Der Vorsitzende der Ampel-Fraktion im Bundestag übersandte den Gesetzentwurf an Friedrich Merz (CDU), den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In einem Brief boten sie an, darüber zu sprechen. „Die Fraktionen der demokratischen Mitte sind sich einig darin, bei künftigen Bundestagswahlen eine starke Zunahme der Zahl der Bundestage über die gesetzliche Schwelle hinaus zu vermeiden“, heißt es in dem Schreiben. „Deshalb wollen wir eine breit getragene Lösung für den Bundestag finden nächstes Bundestagswahlprogramm.“ Das Schreiben und der Gesetzentwurf gingen bei der Deutschen Presse-Agentur in Berlin ein.

Ein schwebendes Mandat liegt vor, wenn eine politische Partei im ersten Wahlgang mehr Sitze gewinnt, als ihr aufgrund der Ergebnisse des zweiten Wahlgangs zustehen. Eine Partei kann diese zusätzlichen Vollmachten behalten. Im Gegenzug erhalten andere Parteien Ausgleichsmandate.

Der Verzicht auf die Überhang- und Ausgleichsmandate betrifft alle Parteien. 138 bei der Bundestagswahl 2021. Unter ihnen sind 41 von der Unionspartei, 36 von der Sozialdemokratischen Partei, 24 von der Grünen Partei, 16 von der Liberaldemokratischen Partei, 14 von der Alternativpartei und 7 von der Linkpartei.

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