Der Kreistag von Garmisch-Partenkirchen hat sich fälschlicherweise geweigert, die Alternative zur deutschen Nachfolge anzunehmen. Das Regionalbüro Garmisch-Partenkirchen erklärte am Montag, dass sich die Regionalversammlung nun am 23. Oktober erneut mit der umstrittenen Nachfolgefrage befassen müsse. Die oberbayerische Landesregierung erklärte den entsprechenden Beschluss des Kreistages für rechtswidrig und bestätigte damit die Rechtsauffassung des Landratsamtes. Darüber berichteten mehrere Medien.
Die oberbayerische Landesregierung bittet nun die oberbayerische Landesregierung, diese Rechtsauffassung zu berücksichtigen und in der nächsten Kreistagssitzung erneut über die Neubesetzung der Nachfolgeliste zu entscheiden. Zu dem Treffen werden Politiker der Alternative für Deutschland eingeladen.
Am 26. Juli muss der Kreistag über die Nachfolge der aus dem Gremium ausscheidenden AfD-Kreisräte entscheiden. Fünf Bezirksräte stimmten für den Alternative für Deutschland-Abgeordneten Albert Mutschlechner, während 39 dagegen waren. Zum Grund der Ablehnung äußerte sich das Landratsamt nicht. Medienberichten zufolge sollen die Äußerungen der Kandidaten in den sozialen Netzwerken ausschlaggebend sein. Nach Angaben des Regierungspräsidiums handelt es sich möglicherweise um einen einmaligen Fall in Bayern.
Die Landesverbände der Alternative für Deutschland gaben damals bekannt, dass Mutslechner von den Bürgern gewählt wurde. Die kritischen Beiträge der Kandidaten der Alternative für Deutschland stellen lediglich Meinungsäußerungen dar und haben nichts mit Straftaten zu tun.
Bei der Kommunalwahl 2020 sind zwei Kandidaten der Alternative für Deutschland in die Bezirksräte eingezogen. Einer von ihnen trat bald der Bayernpartei bei. Ein zweiter Bezirksrat tritt zurück. Nachdem sich der dritte und vierte Wähler zurückgezogen haben, dürfte nun Mutslechner das Amt übernehmen.
Das Regionalamt hat den Fall zur Prüfung an die oberbayerische Landesregierung als Aufsichtsbehörde übergeben. In Übereinstimmung mit dem Gemeinderats-, Bürgermeister-, Bezirksrats- und Bezirksvorsteherwahlgesetz entscheidet der Bezirksrat über die Ersetzung. Allerdings kann er einen Nachfolger nur dann ablehnen, wenn Hindernisse für die Ausübung des Amtes vorliegen, etwa wenn der Kandidat eine Strafe wegen einer vorsätzlichen Straftat verbüßt.