Die rot-rot-grüne Landesregierung Thüringens will vor dem Verfassungsgerichtshof gegen eine von der Alternative für Deutschland beschlossene Senkung der Grunderwerbsteuer klagen. Wie ein Regierungssprecher auf Anfrage sagte, stimmte das Kabinett zu. Als gesetzliche Vertreterin wurde Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) bestellt.
Die Abstimmung im Thüringer Landtag zur Grunderwerbsteuer am 14. September sorgte bundesweit für Aufsehen. Dies ist die erste Steuersenkung, die mithilfe einer AfD-Stimme beschlossen wurde.
Die Gründe für die Einreichung von Klagen sind jedoch unterschiedlich. Es versteht sich, dass es rechtliche Probleme mit der Gesetzgebungsbehörde des Landes gibt. Die Landesregierung wies außerdem darauf hin, dass der Landtag eine Erhöhung der Ausgaben oder eine Kürzung der Haushaltseinnahmen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung nur dann beschließen könne, wenn die Deckung gewährleistet sei. Dies ist jedoch bei dem verabschiedeten Gesetzentwurf nicht der Fall.