Trotz ihres fortgeschrittenen Alters soll eine ältere Frau ihren Ex-Mann mit einem Metzgerhammer angegriffen und angezündet haben. er starb. Der 86-Jährige aus dem Bodenseekreis wurde wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge im Jahr 2020 zu elf Jahren Haft verurteilt, legte aber Berufung ein. Die Entscheidung wurde vom Bundesgericht aufgehoben und eine neue Anhörung wird am Mittwoch (10.30 Uhr) beginnen.
Wie aus dem Urteil vom Februar 2021 hervorgeht, bezweifelte der Oberste Strafrichter Karlsruhe, ob das Landgericht Konstanz zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Tötung durch ein öffentliches Ärgernis verursacht wurde. Ob die damals 84-jährige Frau noch in der Lage war, „ihr bekannte objektive Umstände richtig einzuordnen“, ist unklar.
Die Verwendung gefährlicher Substanzen ist ein Kennzeichen von Mord. Das Amtsgericht akzeptierte dies, weil das Feuer auf benachbarte Häuser hätte übergreifen können. Laut damaliger Mitteilung glaubte der BGH nicht, dass die Frau davon gewusst habe. Der Richter hob das Urteil vollständig auf.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Deutschen vor, den damals 73-Jährigen Anfang 2020 in dem gemeinsamen Haus zunächst mit einem Metzgerhammer geschlagen zu haben. Als er überlebte, soll sie ihn mit Benzin übergossen und angezündet haben. Die beiden waren lange geschieden.
Der ältere Mann sitzt derzeit in Schwäbisch Gmünd in Haft. Der neue Prozess am Landgericht Konstanz werde wegen ihrer schweren gesundheitlichen Einschränkungen an das Landgericht Schwäbisch Gmünd verlegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Insgesamt wurden drei Verhandlungstage vereinbart. (Az. 1 StR 500/20)