Der Discounter wird nach der Beilegung eines Familienstreits mit Aldi Nord bis Ende des Jahres eine neue Unternehmensstruktur akzeptieren. Die Gesellschafter des Handelsriesen – die Familien der Brüder Theo und Bertold Albrecht – hätten sich auf eine „moderne, zukunftsfähige Gesellschaftsform“ geeinigt, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag.
Die Interessen der Eigentümer werden daher durch den Aufsichtsrat vertreten, der sich aus beiden Parteien paritätisch zusammensetzt. Außerdem wird eine Muttergesellschaft gegründet: die Aldi Nord Stiftung & Co. KG. Die Holdinggesellschaft wird von einem CEO geführt, der direkt im gegenseitigen Einvernehmen der Gesellschafter ernannt wird. „Damit wird dem einhelligen Wunsch des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Torsten Hufnagel entsprochen“, betonte der Sprecher. Mit der Gründung der Holding wird der Vorstand aufgelöst.
Das künftige operative Geschäft soll planmäßig von der Holding gesteuert werden. Der Vorstandsvorsitzende leitet dann unter anderem die für das Discountgeschäft von Aldi Nord zuständige Landesholding. Ebenso werden alle Holdinggesellschaften von Aldi Nord, wie etwa die Rösterei oder der Wasserproduzent Altmühltaler Mineralbrunnen, in einer Gesellschaft gebündelt und der Holding unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass sich nach der Reorganisation keine grundlegende Änderung des Betriebsablaufs ergeben hat. Diese Änderungen betreffen vor allem die Aktionärsstruktur und die Corporate Governance auf höchster Ebene.
Der Familienstamm Aldi Nord hat seinen langjährigen Streit am Dienstag offiziell beendet. Hintergrund ist eine komplexe Eigentümerstruktur. Eigentümer des Unternehmens sind drei Stiftungen in Schleswig-Holstein: die Markus-, die Lukas- und die Jakobus-Stiftung. Größere Investitionen und wichtige Entscheidungen können von der Stiftung nur einstimmig genehmigt werden. Allerdings gab es im Laufe der Jahre Streitigkeiten über die Macht der Jacobs Foundation zwischen den Familienstämmen und bei mehreren Gelegenheiten vor Gericht.
Die Umsetzung der neuen Konzern- und Stiftungsstrukturen muss noch mit den Steuerbehörden abgestimmt und von den zuständigen Aufsichtsbehörden für Familienstiftungen genehmigt werden.