Beginn der Prüfung - AfD und Saar-Landtag streiten vor dem Verfassungsgericht
Vor dem Verfassungsgericht in Saarbrucken begann der Verhandlungsprozess zwischen der AFD-Fraktion und dem Saarländischen Landtag. In den strittigen Sachlagen geht es um Fraktionszuschüsse und die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zur Ermordung eines Asylsuchenden über 30 Jahre her.
Die AFD-Fraktion kritisiert die Verteilung der Fraktionszuschüsse in den Haushaltsplänen des Saarländischen Landtages für die Jahre 2023 und 2024, die sie für eine Verletzung ihres Rechts auf gleiche Teilhabe an parlamentarischen Angelegenheiten halten.
Nach Angaben des Gerichtspräsidenten Roland Rixeckers hat sich die monatliche Zahlung von 46.000 auf 39.600 Euro reduziert, nachdem die "Zuschussbestandteile"-Gewichte auf Anfrage der SPD und CDU geändert wurden. Genauer gesagt, wurde die Grundsumme vermindert, während der Oppositionszuschuss und der Spitzenbetrag erhöht wurden.
Laut CDU-Seite handelte es sich um die Korrektur eines "Ungleichgewichts", das durch die Verringerung der Fraktionsgröße nach den Landtagswahlen entstanden war. Der Anwalt der AFD-Fraktion, Peter Richter, sprach dagegen von einer "Nacht-und-Nebel-Operation" und willkürlichem Vorgehen. Die CDU- und SPD-Abgeordneten wurden von Richter aufgefordert, zu gestehen, "dass es nur um Geld wegnehmen von der AfD gegangen ist, weil man die AfD nicht leiden kann".
Ein weiteres Verfahren betrifft die im Vorjahr verabschiedete Auflösung betreffend der Größe und Zusammensetzung des sogenannten Yeboah-Untersuchungsausschusses. Im Fokus steht ein Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylsuchendenheim in Saarlouis, in dem der Ghanaer Samuel Yeboah den Tod fand. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts in Saarbrucken über diesen Fall ist innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
Die AFD in Deutschland ist in einem umstrittenen Punkte mit dem Saarländischen Landtag, speziell im Zusammenhang mit der Finanzierung von Fraktionszuschüssen für die Jahre 2023 und 2024. Der Beginn des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht in Saarbrucken hat das Licht auf die Änderungen der "Zuschussbestandteile" geworfen, was zu einer Reduzierung monatlicher Zahlungen für die AFD-Fraktion geführt hat. Diese Änderung, initiiert von der SPD und CDU, hat Kritik von der AFD ausgelöst, die sie als Verletzung ihres Rechts auf gleiche Teilhabe an parlamentarischen Angelegenheiten wertet.
Die CDU hingegen verteidigte die Anpassungen als korrektive Maßnahme, um ein aufgetretenes Ungleichgewicht zu beheben, das durch die Verringerung der Fraktionsgröße nach den Landtagswahlen entstanden war. Der Anwalt der AFD-Fraktion, Peter Richter, hat jedoch dieses Vorgehen als geheime und willkürliche Maßnahme bezeichnet und forderte die CDU- und SPD-Abgeordneten auf, zu gestehen, "dass es nur um Geld wegnehmen von der AfD gegangen ist, weil man sie politisch nicht leiden kann".
Trenngängig überwacht das Verfassungsgericht in Saarbrucken zudem ein anderes Verfahren, das sich um die Größe und Zusammensetzung des Yeboah-Untersuchungsausschusses dreht. Diese Auflösung, im Vorjahr verabschiedet, steht im Fokus, weil es sich um einen Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylsuchendenheim in Saarlouis handelt, in dem der Ghanaer Samuel Yeboah den Tod fand. Eine Entscheidung des Gerichts über diesen Fall ist innerhalb der nächsten drei Monate erwartet.
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