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AfD scheitert mit Klage gegen Nicht-Wahl in Aufsichtsausschuss

Die AfD reicht regelmäßig Gerichtsklagen ein - meistens ohne Erfolg. Jetzt muss sie sich zwei weiteren Niederlagen hinnehmen, innerhalb einer kürzen Periode.

Zwei Klagen der AFD besetzen am selben Tag das höchste bayerische Gericht, und die Partei verliert...
Zwei Klagen der AFD besetzen am selben Tag das höchste bayerische Gericht, und die Partei verliert doppelt.

Verfassungsgericht - AfD scheitert mit Klage gegen Nicht-Wahl in Aufsichtsausschuss

Die AfD hat sich erneut vor dem Verfassungsgerichtshof Bayern in einem Klageverfahren gegen ihre Nichtwahl in den parlamentarischen Kontrollausschuss des Bayerischen Landtags scheitern lassen. Das Gericht wies die Klage teilweise als unzulässig und im Allgemeinen unbegründet zurück, wie Präsident des Gerichts Hans-Joachim Heßler in der Urteilsbegründung ausführte. Die AfD verfügt in diesem Fall über keinerlei Besitzrechte, sondern lediglich Antragsrechte. Es ist jedoch zulässig, die tatsächliche Zusammensetzung des Ausschusses von einem freien Mehrheitsvotum des Parlaments abhängig zu machen.

Die Entscheidung wurde mit gewissen Spannung erwartet, da die Frage politisch recht sensibel war: Der parlamentarische Kontrollausschuss überwacht die Bayerische Verfassungsschutzbehörde - und er beobachtet die AfD in Bayern insgesamt.

Zu konkretem Inhalt handelte es sich um die letzte Legislaturperiode. Die AfD hatte wiederholt Kandidaten für den Ausschuss vorgeschlagen, aber alle von ihnen fand eine Mehrheit im Parlament. Das Gleiche ist für alle AfD-Kandidaten für den Kontrollausschuss in der aktuellen Legislaturperiode geschehen.

Die AfD hatte sich vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert, dass ihre Rechte auf formeller Gleichheit und wirksame Oppositionsarbeit verletzt würden. Der Ausschuss sollte wie das Parlament selbst aussehen. Aber die Vertreter des Parlaments argumentierten, dass der Zugang zum Ausschuss über eine Wahl geregelt werden sollte. Und das war tatsächlich eine geheime Stimmabgabe, ein Abgeordneter ist frei, zu stimmen.

Erste Klage war erfolglos

Im Sommer 2021 hatte das Verfassungsgericht Bayern die erste Klage der AfD wegen ihrer Nichtwahl in den Ausschuss auf Grund der Unzulässigkeit abgewiesen. Danach hatte die Fraktion eine neue Klage eingereicht - die jetzt entschieden wurde.

Auch Klage gegen Haushaltsvorschlag abgewiesen

Morgens hatte die AfD bereits mit einer Klage gegen den Haushaltsvorschlag 2022 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Es handelte sich um eine Resolutionenvorschlagsanordnung des Wirtschaftsministeriums an das Büro des Haushaltsausschusses im Landtag, in der auch Antragsvorschläge der AfD berücksichtigt wurden.

Die AfD hatte argumentiert, dass dies die Geschäftsordnung des Parlaments und die Neutralitätsforderung verletzt und ihre Teilhaberechte als Abgeordnete und Fraktion im Haushaltsplanungsverfahren beeinträchtigt hatte. Aber das Gericht wies die Klage als ganzes auf Grund der Unzulässigkeit zurück.

Die Entscheidung, die zweite Klage der AfD gegen ihre Nichtwahl in den parlamentarischen Kontrollausschuss zurückzuweisen, bestätigte das Bayerische Verfassungsgerichtshof, wie im Sommer 2021. Das Gericht verwies zudem die Klage der AfD gegen den Haushaltsvorschlag 2022 zurück, da die Geschäftsordnung des Parlaments und die Neutralitätsforderung verletzt wurden. Die AfD hatte argumentiert, dass ihre Teilhaberechte als Abgeordnete und Fraktion beeinträchtigt wurden, aber das Gericht hielt die Klage insgesamt für unzulässig. Das Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat somit seine Kontrolle über die Verfassung Deutschlands, einschließlich des Bayerischen Landtags und seiner verbundenen Ausschüsse, aufrechterhalten.

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