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AfD fordert Anlaufstelle für Impfgeschädigte

Corona-Impfung
Eine Mitarbeiterin befüllt eine Spritze mit einer Corona-Impfdosis.

Laut AfD-Landtagsfraktion ist es in Niedersachsen notwendig, spezielle Anlaufstellen für Menschen mit gefährdeten Impfungen zu haben. Ein entsprechender Antrag wurde am Freitag in den Landtag eingebracht. Der AfD-Abgeordnete Jozef Rakiky sagte, die Stellen sollen vor allem in den Universitätskliniken des Landes angesiedelt werden. Diesen Personen muss eine Anlaufstelle gegeben werden.

Im Antrag fordert die Opposition die Landesregierung auf: „Die durch die Corona-Impfung verursachten Nebenwirkungen und Impfschäden werden von den zuständigen Behörden sorgfältig dokumentiert und insbesondere die entsprechenden Bestimmungen des Infektionsschutzes sichergestellt Das Schutzrecht muss immer eingehalten werden. »

Allerdings sind solche Impfschäden in Niedersachsen extrem selten. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie teilte auf Anfrage mit, bisher seien 22 Schadensfälle durch Coronavirus-Impfungen bestätigt worden. Bisher sind fast 470 Bewerbungen eingegangen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) wurden in Niedersachsen seit Beginn der Impfungen vor mehr als zwei Jahren fast 19,4 Millionen Dosen des Coronavirus-Impfstoffs verabreicht.

Die Grünen-Abgeordnete Tanja Meyer sagte, es habe unter Praktikern, medizinischen Experten und Gesundheitsbehörden weit verbreitete Besorgnis über solche Probleme gegeben. „Wir brauchen keine neue Parallelstruktur.“

Wer durch eine empfohlene Impfung dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt wird, hat Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesgesundheitspflegegesetz. Dabei müssen gesundheitliche Beeinträchtigungen als Impfschäden angesehen werden. Die geltend gemachten Gesundheitsschäden sind laut Landesamt vielfältig.

Daher reichen sie von allgemeiner Schwäche, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlaflosigkeit, Migräne und schmerzhaften Hitzewallungen bis hin zu Schlaganfällen und Lungenembolien.

Das niedersächsische Landesamt kann keine Auskunft darüber geben, ob Betroffene oder Hinterbliebene Anträge gestellt haben. Wenn also ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Schädigung „wahrscheinlich“ ist, reicht es aus, ihn zu identifizieren. Es muss also nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden nur durch Impfung verursacht werden kann.

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