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AfD erhebt rechtliche Schritte gegen Einstufung

Die sächsische AfD geht gerichtlich gegen die vom Verfassungsschutz als bestätigt rechtsextremistisch eingestuften Aktivitäten vor. Am Freitag kündigte die Partei einstweilige Anordnungen und wesentliche Verfahren an. Parteichef Jörg Urban sagte, man wolle die Äußerung schnell verbieten und...

Jörg Urban, Vorsitzender der AfD in Sachsen, sprach im Plenum des Landtags. Foto.aussiedlerbote.de
Jörg Urban, Vorsitzender der AfD in Sachsen, sprach im Plenum des Landtags. Foto.aussiedlerbote.de

Verfassungsschutz - AfD erhebt rechtliche Schritte gegen Einstufung

Die sächsische AfD geht gerichtlich gegen die vom Verfassungsschutz als bestätigt rechtsextremistisch eingestuften Aktivitäten vor. Am Freitag kündigte die Partei einstweilige Anordnungen und wesentliche Verfahren an. Parteichef Jörg Urban sagte, man wolle die Äußerung schnell verbieten und sprach von Verleumdung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz berief sich als Entscheidungsgrundlage auf den Bericht, der der AfD jedoch wegen angeblich geheimer Informationen vorenthalten wurde. Die Vorwürfe waren erst aus einer Pressemitteilung der Behörden bekannt.

Urban sagte, die Klassifizierung sei ein politischer Schachzug. Er machte den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) persönlich verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine Weisung Kretschmers am Vorabend der Wahl, in der er zur politischen Verunglimpfung der AfD aufrief. Ein „riesiger Furbolg“ wurde aus „fast nichts“ hergestellt. Die Grundlage dieser Entscheidung wurde der AfD nicht mitgeteilt, weshalb sie sich nun mit rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen muss. Urban versicherte, dass die AfD die Grundordnung der liberalen Demokratie nicht in Frage stellen werde.

Der Bericht selbst unterliegt nun einer einstweiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts Dresden. Die Anordnung muss innerhalb eines Monats, also am 18. Januar, beantragt werden, da das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) den Antrag mit Schreiben vom 18. Dezember abgelehnt hat. Ziel sei es, Meldungen sofort nach Eingang zu veröffentlichen, sagte der stellvertretende Landesdirektor Joachim Keiler, der als Rechtsanwalt die Verfahren betreut. „Wir scheuen die Konfrontation nicht.“ Das Hauptverfahren vor den Verwaltungsgerichten solle die Einstufung selbst betreffen. Keller hat auch die Anrufung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nicht ausgeschlossen.

Nach vierjähriger Prüfung stufte der sächsische LfV die AfD Anfang Dezember entsprechend ein. Agenturchef Dirk-Martin Christian sagte, es bestehe kein Zweifel mehr an deren rechtsextremen Tendenzen. Derartige Auszeichnungen wurden der Partei bereits in Thüringen und Sachsen-Anhalt zuteil. Mittlerweile lässt sich dieses Phänomen auch in Sachsen nachrichtendienstlich beobachten. Zu den derzeit ergriffenen rechtlichen Maßnahmen behauptet die Alternative für Deutschland selbst unter anderem, dass sie in den letzten Jahren nur in Berichten über linke Gewalt als Opfer aufgetaucht sei.

Urban sagte, die Zahl der Anträge auf Parteibeitritt sei nach der Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz gestiegen. Die Atmosphäre innerhalb der Partei sei „kämpferisch“ gewesen. Die Entscheidung löste weitere Gegenreaktionen aus.

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Quelle: www.stern.de

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