Kurz vor ihrer Feier zum zehnjährigen Bestehen hat die AfD in einem juristischen Streit um einen Parkplatz gegen die Stadt Königstein einen Erfolg verbucht. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Freitag einem Eilantrag der Partei Recht. Damit können zu der Veranstaltung am kommenden Montag (6. Februar) im Haus der Begegnung in Königstein die Parkflächen auf einem nahegelegenen Platz genutzt werden (Az.: 5 L 363/23).
Zu der AfD-Veranstaltung am Montagabend werden etwa 300 Parteimitglieder erwartet, darunter die beiden Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla. Eine Rede soll auch der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland halten. Die AfD feiert ihren Geburtstag im Taunus, wo sich vor zehn Jahren eine kleine Gruppe zur «Alternative für Deutschland» zusammengeschlossen hatte. Rund um die Veranstaltungshalle in Königstein wollen verschiedene Verbände, Gewerkschaften und Parteien demonstrieren – und genau das löste letztlich auch den Eilantrag der AfD gegen die Stadt Königstein aus.
Laut Verwaltungsgericht war der Partei von einer Eigengesellschaft der Stadt Königsstein im Dezember angeboten worden, den Parkplatz mit anzumieten, was die AfD auch tat. In einer späteren E-Mail habe die Gesellschaft die Anmietung des Parkplatzes als einen Kostenpunkt aufgelistet. Im Februar teilte die Vermieterin nach Gerichtsangaben der AfD mit, dass der Platz nun doch nicht zum Parken genutzt werden könne, weil dort eine Demonstration angemeldet worden sei, verwiesen wurde auf andere Parkmöglichkeiten in der Umgebung. Dagegen erhob die AfD am Freitag einen Eilantrag – mit Erfolg.
Die Demonstration des BUND Kreisverbandes Hochtaunus und der Klimaliste Oberursel und Königstein sei erst Ende Januar angemeldet worden, betonte das Gericht. Zu dem Zeitpunkt hätte sich die Stadt bei ihrer Eigengesellschaft über die Nutzbarkeit des Platzes informieren können. Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.