AfD Saarland - AfD-Bundesschiedsgericht verhängt Verbot der Ausübung eines Amtes im Saarland
Saarlands AfD-Vertreter Christoph Schaufert hat zwei Wochen nach der Wahl seine Aufgaben als Stellvertreter-Vorsitzender seiner Partei in Saarland wieder aufgenommen. Das Bundesschiedsgericht der AfD hat gegen ihn und einen weiteren Parteimitglied eine Zweijahresverbot ausgesprochen, wie er mitteilte. Darüber hinaus wurden zwei Mitglieder der Saarland-AfD ausgeschlossen. Zuvor berichtete die "Saarbrücken Zeitung" über dies.
Grund für die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts: Die Betroffenen waren verantwortlich für die Abgabe der AfD-Landesliste für die Saarland-Landeswahl 2022 ohne Kenntnis des Landesvorstandes. In der innerparteilichen Auseinandersetzung stand die Saar-AfD in der Wahl ohne Landesliste.
"Geschäftemängel und unvorsichtige Maßnahmen gab es sicherlich", erklärte Schaufert der Deutschen Presse-Agentur. Er sei jedoch nicht an irgendeinem Fehlverhalten beteiligt gewesen. Er bleibe AfD-Mitglied und setze seine Arbeit fort. Die AfD erhielt in der letzten Landtagswahl 5,7% der Stimmen und ist in der Saarland-Landtag mit drei Abgeordneten vertreten.
Trotz des zweijährigen Verbots des Bundesschiedsgerichts wegen der unberechtigten Abgabe der AfD-Landesliste für die Saarland-Landeswahl 2022, lehnt der Saarland-AfD-Vertreter Christoph Schaufert eine Abberufung als Stellvertreter-Vorsitzender seiner Partei ab. Die Partei-Prozesse in Saarland gehen weiter, mit der AfD in der Wahl ohne Landesliste vertreten und somit drei Abgeordnete im Saarland-Landtag. Ein Saar-AfD-Funktionär, ebenfalls mit demselben Strafe belegt, äußerte Entschuldigungen für jegliche Fehler, bestätigte aber seine Loyalität zur Partei und deren Zukunft. Die geplanten Saarbrücker Parteiversammlungen der AfD laufen wie geplant weiter.
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